Verwarnung über Umwege

Auf dem Radarfoto ist eine Frau zu sehen. Der Halter des Wagens ist ein Mann. Normalerweise muss die Ordnungsbehörde ermitteln, wer das Auto gelenkt hat. Natürlich bietet sich zunächst ein Brief an den Halter an, mit dem dieser zur Auskunft aufgefordert wird.

Der Landkreis Celle geht hier einen originellen Weg. In einer Bagatellsache – 20 Kilometer zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft – bietet die Behörde dem Halter des Autos Folgendes an:

Wir bitten Sie, innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens den Verwarnbetrag von 30,00 € zu überweisen oder den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen, anderenfalls sehen wir uns gezwungen, weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung vorzunehmen.

Das ist ein klein wenig neben dem Gesetz. Verwarnt werden kann nur der Betroffene. Außerdem muss er zustimmen. Hier erfährt die Betroffene möglicherweise noch nicht mal was von ihrem Tempoverstoß, wenn der Halter den bequemsten Weg wählt, zahlt und die Sache auf sich beruhen lässt.

Im Ergebnis sieht das so aus, als würde es der Behörde nur um die Kohle gehen.