Die Staatsanwaltschaft München II kann nicht erkennen, dass sich jemand mit dem Abschuss von Braunbär Bruno strafbar gemacht haben könnte. Sie wird deshalb kein Ermittlungsverfahren einleiten. Steht bei ElbeLaw.
Das ist wirklich schade.
Die Staatsanwaltschaft München II kann nicht erkennen, dass sich jemand mit dem Abschuss von Braunbär Bruno strafbar gemacht haben könnte. Sie wird deshalb kein Ermittlungsverfahren einleiten. Steht bei ElbeLaw.
Das ist wirklich schade.
turi2.de, ein Medienweblog, veröffentlicht ab sofort Anzeigen:
Der Anzeigenkunde entscheidet zwei Wochen nach der Anzeigenschaltung, ob und wieviel er für die Anzeige zahlen will.
Der Anzeigenkunde überweist den von ihm als angemessen erachteten Betrag auf das Konto Nr. 1001 048 437 bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20).
Ich habe es mehrfach gelesen. Steht wirklich so da.
Den Google Reader kann ich jetzt auch auf dem Mobiltelefon nutzen. Ich freue mich auf die nächste Warteschlange.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liest sich wie eine ABM für Juristen. Auszug:
§ 21 Ansprüche
(1) Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
(2) Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Benachteiligende die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
(4) Auf eine Vereinbarung, die von dem Benachteiligungsverbot abweicht, kann sich der Benachteiligende nicht berufen.
(5) Ein Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn der Benachteiligte ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
§ 22 Beweislast
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
(1) Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 wahrnehmen. Die Befugnisse nach den Absätzen 2 bis 4 stehen ihnen zu, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus mindestens sieben Verbänden bilden.
(2) Antidiskriminierungsverbände sind befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte und Anwältinnen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Verfahrensordnungen, insbesondere diejenigen, nach denen Beiständen weiterer Vortrag untersagt werden kann, unberührt.
(3) Antidiskriminierungsverbänden ist im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter gestattet.
(4) Besondere Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen bleiben unberührt.
Also, jetzt aber schnell hilfreiche Verbände aus dem Boden stampfen. Abmahnen. Klagen. Kassieren. Ups, ich meine natürlich: die Welt verbessern.
Die Welt beleuchtet in einem Report die Geschäfte der Medienanwälte:
Im Kielwasser des umstrittenen „Caroline-Urteils“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das die Berichterstattung über die Prinzessin von Hannover ausschließlich dann gestattet, wenn sie in offizieller Mission auftritt, setzen Anwälte einen immer umfassenderen Persönlichkeitsschutz für ihre Mandaten durch – nicht nur für prominente Medienfiguren, sondern auch für Wirtschaftskriminelle, Stasi-Schergen und Mordangeklagte.
Möglich wird das auch durch die Rechtsprechung einiger Pressekammern. Vor allem die Landgerichte in Berlin und Hamburg haben ein großes Herz für vermeintliche Presseopfer.
Das Verwaltungsgericht teilt mit, dass über eine Klage „nunmehr alsbald“ entschieden werden soll. Ich soll noch einmal aktuelle Gehaltsnachweise meines Mandanten einreichen, damit man sich ein aktuelles Bild darüber machen kann, ob er wirklich den Unterhalt seiner Familie sicherstellen kann. Es geht darum, ob Frau und Kind aus dem Ausland nachziehen dürfen.
Dass das Gericht aktuelle Unterlagen sehen möchte, scheint mir nachvollziehbar. Immerhin datiert die Klage vom April 2004. Seitdem ist nichts passiert.
Der Besitz von Kinderpornografie ist strafbar. Allerdings muss der Täter schon vorsätzlich handeln. Heute führte ich im Gericht eine längere Diskussion darüber, ob der Ordner auf der Festplatte, in dem die Bilder gefunden wurden, ein Indiz gegen den Vorsatz sein kann.
Der Ordner hieß c:/windows/temporary_internet_files/content_ies.
Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) haben schon vor drei Monaten eine siebenköpfige Éinbrecherbande festgenommen, deren Angehörige unangemeldet in Frankfurt am Main lebten und von dort aus in Hessen und Nordrhein-Westfalen über 160 Straftaten begangen haben sollen. Das teilte jetzt das LKA aus Anlaß des bevorstehenden Prozesses mit.
„Die Bande hatte sich auf Einbrüche in Einfamilienhäuser zur Nachtzeit spezialisiert“, erläuterte Kriminaloberrat Roland Wolff. Dazu hatten sich die Tatverdächtigen in Hotels der Kreise Neuss, im Rhein-Sieg, in Bonn und Viersen eingemietet. Die Täter durchbohrten immer Rahmen von Fenstern und Türen, die sie dann mit einer Schlinge öffneten.
Staatsanwalt Johannes Mocken bestätigte der Nachrichtenagentur pbd auf Anfrage, gegen drei Angehörige der „Fensterbohrerbande“ sei Anklage vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben worden. Einer bestreite die Taten, die beiden anderen schwiegen. Zu den Beweismitteln gehörten aber viele gesicherte DNA-Analysen. (pbd)
„Um 11.40 Uhr geht es weiter. Mit der Urteilsverkündung.“
Es waren alle pünktlich da. Nur die Staatsanwältin nicht. Die weile, merkte ein Gerichtsreporter an, noch in der Katine. Um 11.45 Uhr schickte der Richter die Protokollführerin in die Kantine, um die Staatsanwältin zu holen. Kaum war die Protokollführerin weg, kam die Staatsanwältin zur Türe rein. Um 11.50 Uhr war auch die Protokollführerin wieder da.
Wo ich schon beim Petzen bin: Die Staatsanwältin parkt auf dem Anwaltsparkplatz.
Aber ihr Plädoyer war fair, da kann man nichts sagen.
Holen Sie ihn sich noch heute – Ihren Bloggausweis.
(Danke an Thomas Esders für den Link)
Die junge Welt hat den Chefredakteur der Titanic interviewt. Dieser wartet mit neuen Erkenntnissen zur Affäre ums aktuelle Titelbild auf, das der SPD-Vorsitzende Kurt Beck per einstweiliger Verfügung verbieten ließ:
Im Grunde müßte er uns doch dankbar sein, daß wir uns für den Artenschutz einer offenbar bedrohten Braunbärversion starkmachen und Beck zu diesem Zweck auch noch als Alphakoloß ins Feld zu schicken. Wir haben uns allerdings vertan. Ein Leser, der Biologe ist, hat uns überzeugt, daß Beck wegen seiner Kinn- und Backenpartien kein Bär ist, sondern arschklar ein Hamster. … Problemhamster gibt es praktisch gar nicht. Eigentlich ist der ganze Titel Mist.
Die Bildzeitung:
Wir sind weiter schwarz-rot-geil … weil die Schwarz-Rot-Gold-Fahnen auch nach der WM an den Autos bleiben.
In 40476 sieht das anders aus.
Hätte Schröder es besser gemacht? Fragen darf man ja wohl. Eine Antwort versucht Gabor Steingart in Spiegel online:
Überraschenderweise zeigt Angela Merkel bisher nicht mal das Format eines weiblichen Gerhard Schröder. Der abgewählte Altkanzler war aus hartem Holz geschnitzt, wenn es galt, der Öffentlichkeit und seiner nostalgisch gestimmten Partei das für richtig Erkannte beizubiegen. In seinen besten Tagen war er ein Wissender, ein Wollender und ein Durchsetzender, der sich bis in die politische Todeszone vorwagte, um seine Reformziele zu verwirklichen.
Seine Agenda 2010 war der Anfang eines Weges, den Merkel nun leichtfüßig wieder verlassen hat. Ihre kleinen Schritte führen nicht zur Erneuerung des Landes. Sie führen sogar weg davon. Nebenbei gesagt: Sie führen auch weg von Angela Merkel. Sie begeht ja Verrat vor allem an sich selbst, wenn sie versucht, Überzeugung gegen Beliebtheit zu tauschen.
Seltsamerweise ist derzeit die einzige Hoffnung, dass die zweite Reihe bald mal die Messer wetzt. (Vorsorglich: Der letzte Satz ist bildhaft gemeint und keine Aufforderung zu Straftaten.)
Für die Übersendung von Akten berechnen Justizbehörden 12,00 €. Damit werden ihre Auslagen pauschal ersetzt. Ein Kostenbeamter des Landgerichts Düsseldorf kürzte meine Pflichtverteidigerabrechnung um eben jene 12,00 €.
Er meint, dass die Aktenversendungskosten in der Kostenpauschale enthalten ist, die ich als Verteidiger für „Post- und Telekommunikationsdienstleistungen“ ansetzen darf. Diese Pauschale beträgt höchstens 20,00 €.
Ich habe gegen die Kürzung der Pauschale protestiert. Argumente: Als Pflichtverteidiger habe ich Anspruch darauf, dass sachlich gerechtfertigte Auslagen ersetzt werden. Die Akteneinsicht ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht des Verteidigers. Ansonsten kann er seine Arbeit nicht machen.
Die Aktenversendungskosten waren also notwendig; die hiefür berechneten Kosten sind zu erstatten. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die Pauschale für „Post- und Telekommunikationsleistungen“ die Kosten erfasst, die der Verteidiger für Telefon und Porto hat. Dazu gehören aber nicht die Kosten, die die Behörden fürs Porto haben.
Simpel gestrickte Argumente. Aber so nahe liegend, dass die Pauschale jetzt kommentarlos nachgezahlt wurde.
Vom Aufwand, der jetzt um die 12,00 € entstanden ist, wollen wir aber lieber nicht sprechen.
„Fahren Sie die Straße einfach runter. Am McDonald’s vorbei, über die Ampel. Dann kommt links Aldi. Direkt gegenüber ist Lidl. Hinter dem Lidl sofort rechts, also noch vor dem Obi, dann sind Sie da.“