„Erkennen Sie den Neger?“

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

„Erkennen Sie den Neger wieder?“ soll Ende des vorigen Jahres der Vorsitzende Strafrichter Jochen Schuster (64) am Düsseldorfer Landgericht einen Zeugen gefragt haben. Und die beiden Angeklagten, die aus Afrika stammen, hat er wohl als „Neger“ tituliert und einen Dolmetscher gebeten, seine Fragen „in ihre Negersprache“ zu übersetzen.

Jetzt beschäftigte sich der Rechtsausschuss des Landtages mit diesen „möglichen rassistischen Äußerungen“. Es kam zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und der oppositionellen SPD. Die Ministerin ließ das Parlament wissen, sie habe umgehend um einen Bericht gebeten, als sie vom Vorfall erfahren habe. Sämtliche Befragungen seien aber noch nicht abgeschlossen, erst danach werde sie das Ereignis bewerten.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass solche Worte aus dem Mund eines Richters ausdrücklich zu missbilligen wären. Doch dann stellte der SPD-Abgeordnete Frank Sichau eine simple Frage: Ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Schuster eingeleitet habe – das sei ja ihre Pflicht. Die Ministerin wich mehrfach aus. Zum hörbaren Unmut der CDU-Fraktion hakten SPD-Abgeordnete immer wieder nach.

Unter diesem Druck setzte sich die Justizministerin schließlich in die Nesseln: „Ich habe keinen Zweifel, dass die Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen hat!“ Das aber hat die Behörde bis gestern eben nicht getan, bestätigte uns ein Sprecher auf erneute Nachfrage: Ein erforderlicher Strafantrag sei zu keiner Zeit gestellt worden. (pbd)

Experten?

Ungewöhnliche Probleme beim ZDF. Kerner muss jetzt schon zum wiederholten Mal mit dem Pförtner und dem Taxifahrer sprechen.

Feiertagsbilanz

Ich fülle mich ab mit: Vitaminen, Spirulina, Q10, Lachsöl, Magnesium und Bierhefe.

Aber Sport und ausreichend Schlaf tun es eigentlich auch. Sogar viel besser.

Keine Ausnahmen

Sind Passfotos mit Kopftuch erlaubt? Grundsätzlich nein, aber die Behörden können Ausnahmen erlauben. Insbesondere, wenn die Religion dem Antragsteller eine Kopfbedeckung gebietet.

Ekrem Senol berichtet auf JurBlog.de, wie die Stadtverwaltung Mönchengladbach-Rheydt das Ganze handhabt: Den unteren Teil der Mustertafel der Bundesdruckerei, der zulässige Fotos mit Kopftuch zeigt, habe man einfach abgeschnitten. In Rheydt werden, so Senol, deshalb auch keine Ausnahmen gemacht.

Der Beitrag hat den schönen Titel: Wie man das Recht abschneidet.

Ich-AG: Erfolgsquote unbekannt

Die Ich-AGs haben seit 2003 rund drei Milliarden Euro gekostet. Abgesehen vom Betrag finde ich in der Stellungnahme der Bundesregierung folgenden Satz bemerkenswert:

Die Bundesregierung ergänzt, dass keine exakten Angaben darüber vorliegen, wie viele der Existenzgründer ihre Selbstständigkeit vor Auslaufen des Förderzeitraums aufgegeben haben.

Ich stelle mir einen x-beliebigen Firmenchef vor, der nach der Einführungsphase eines Produktes Verkaufszahlen sehen möchte. Und dann zu hören kriegt:

Wissen wir nicht, aber wir haben drei Händler angerufen. Die haben jeweils 2, 13 und 121 Stück verkauft. Also schließen wir daraus, dass unsere weiteren dreitausend Vertriebspartner im Durchschnitt 45 Stück verkauft haben.

Der verantwortliche Mitarbeiter könnte sich wahrscheinlich auch schnell um eine Ich-AG bemühen.

(Meldung des Bundestages; Link gefunden bei Anwalt bloggt)

Kennen wir nicht

Jetzt teilt mir schon die zweite Rechtsschutzversicherung mit, dass der Mandant dort nicht versichert ist. Jetzt soll er mir entweder die Police zeigen. Oder die Unterlagen selbst ins Schadensbüro tragen.

Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Kommentare

Weitere Entwarnung für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden müssen solche Beiträge auch erst dann, wenn der Forenbetreiber von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine allgemeine, umfassende Prüfungspflicht lehnt das Gericht ab.

(Link gefunden im domainblog)

Industrieadel

Wer mal einen Blick hinter die Kulissen des deutschen Industrieadels werfen möchte, wird sich für die Seite fischerfratze.de interessieren. Dort berichtet die Tochter des Gründers der gleichnamigen Werke (ohne Fratze) über sich, ihre Arbeit in der Firma des Vaters, die Kündigung, einen Erbvertrag und Strafanzeigen. Mit vielen Originalschreiben.

Der Vater ist von der Seite nicht begeistert. Er fordert über seine Anwälte, dass diese bis morgen vom Netz geht.

(Danke an Thomas Esders für den Link; Näheres auch bei Marcel Bartels)

Sein Name an der Tür

Es schreibt der Gerichtsvollzieher:

An Ort und Stelle festgestellt, dass Schuldner unbekannt verzogen ist.

Ich würde eher vermuten, Klingelschild abmontiert. In einem strategisch günstigen Zeitpunkt. Der Name der Freundin, mit der ich ihn vor Tagen noch über die Nordstraße habe schlendern sehen, steht jedenfalls noch an der Tür.