Berufsgenossenschaft – doch zu was gut

Ein Arbeitnehmer fährt aus Versehen seinen Kollegen um. Mit dem Gabelstapler. Der Anwalt des Geschädigten fordert jetzt vom Arbeitgeber 4.000,00 € Schmerzensgeld. Mit Vollmacht, Fristsetzung und viel Blabla.

Sicher, sein Mandant war einige Wochen krankgeschrieben. Und Schmerzen hat er garantiert auch gehabt.

Aber bei Arbeitsunfällen haftet das Unternehmen nicht für Personenschäden, also auch nicht für Schmerzensgeld. So steht es in § 104 Sozialgesetzbuch 7. Die Arbeitgeber bezahlen nämlich die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Deshalb sollen sie nicht noch gesondert zur Kasse gebeten werden dürfen.

Ich frage mich nun, ob der Anwalt den Arbeitgeber für doof hält. Ansonsten bleibt ja nur eine unschöne Möglichkeit.