Nicht überholt

„Ich bin dann an dem Fahrzeug vorbeigefahren.“

„Wo ist der Unterschied zum verbotswidrigen Überholen?“

„Vorbeifahren ist doch kein Überholen. Außerdem, Sie sind doch der Anwalt.“

Die Einspruchsbegründung werde ich noch nicht sofort formulieren. Darüber muss ich erst noch mal nachdenken.