Radsportler müssen Helm tragen

Radsportler müssen einen Schutzhelm tragen. Ansonsten erhalten sie bei Unfällen möglicherweise keinen Schadensersatz. Unter Hinweis auf die „Helmpflicht“ wies das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt die Klage eines Radrennfahrers ab. Der Mann war beim Versuch, in einer Kurve einem Traktor auszuweichen, gestürzt und hatte sich verletzt.

Von Freizeitradlern ohne „sportliche Ambitionen“ verlangt das Oberlandesgericht Düsseldorf nicht, dass sie einen Helm tragen. Hier gebe es keine entsprechende Übung.

Pressemitteilung des Gerichts