Diese Richter kennen das Leben

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Eine Mutter spürt so was. Natürlich. Muss sie deswegen auch daran glauben, dass ihr erwachsener Sohn Sven mit Heroin handelt? Muss sie es gar wissen? Und falls ja, soll sie den 27-jährigen den Strafverfolgern ausliefern? Renate K. (57) in Neuss hat darauf klare Antworten: „Ich habe es geahnt. Und deswegen wenigstens versucht, Sven entmündigen zu lassen. Damit er in einen Entzug kommt“.

Doch als Kriminalbeamte nachmittags am 31. August 2005 mit einem richterlichen Beschluss die gemeinsame Wohnung durchsuchen, ist es auch dafür zu spät. Sie wird vor knapp einem Jahr im Landgericht Düsseldorf von einer Strafkammer verurteilt, deren Vorsitzender Jochen Schuster sich schon den Ruf des Rüpels erarbeitet hatte. Er verkündet der Mutter im harten Urteil zwei Jahre und sechs Monate Haft. Jetzt soll sie büßen.

Schuster ist eine bekannte Person, die sich schon mal mit provokanter Prozeßführung zeigte: Er hatte in einem anderen Drogenprozess zwei aus Afrika stammende Angeklagte penetrant „Neger“ genannt. Deren Verteidiger hatte er nach einem Beweisantrag vorgehalten, „ja, ja ,der Jud‘ muss brennen“. Den Maler Jörg Immendorff hatte er in dessen Kokain-Prozess gefragt, ob er sexuell „normal“ sei. Schusters diskriminierende Begründung: „Es gibt es ja Leute, die sind homosexuell.“ Renate K. erinnert sich voller Sarkasmus: „Schuster hat mich gesehen und für gut gefunden.“ So sieht das Urteil denn auch aus.

Es zeigt, dass Gerechtigkeit ist, was Richter dafür halten. Renate K. lebt seit 1985 mit ihrem Sohn Sven in einer 3-Zimmer-Wohnung. Sie leidet an Arthrose und Osteoporose, hat mehrere Bandscheibenvorfälle hinter sich, kann nicht mehr arbeiten. Sohn Sven hat schon früh begonnen, sich das Geld für seine Heroinkäufe mit Diebstählen zu besorgen. Er wird mehrfach verurteilt. Seine Mutter ist über seinen Alltag kaum informiert. Er hat ein eigenes Zimmer. Er bemüht sich, ohne Drogen zu leben. Im Juli 2005 merkt die Mutter, das etwas nicht stimmt. Womöglich ein Rückfall, glaubt sie. Dass er mit Heroin gehandelt hat, sagte und sagt sie, wusste sie nicht. Die Strafkammer mit ihrem Vorsitzenden Richter Jochen Schuster beschließt das Gegenteil.

Denn bei der Durchsuchung wurden im mütterlichen Schlafzimmer an die 400 Gramm Heroin in einem Schrank gefunden. In Päckchen aus Frischhaltefolie. Zwischen Spannlaken und Betttüchern. Es war „von weit überdurchschnittlicher Qualität“. Die und die Menge brachten Schuster samt Kammer auf eine simple wie dreiste Schuldformel: „Die Annahme, dass der Angeklagte Sven K. das Heroin ohne die Billigung seiner Mutter in deren Schrank versteckt hat, ist lebensfremd.“

Die Wahrheit ist, was Richter dafür halten. „Die Kammer ist auch davon überzeugt, dass Renate K. entgegen ihrer Einlassung bewusst war, dass das vom Sohn in ihrem Kleiderschrank gelagerte Heroin zum weit überwiegenden Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt war.“

So was wäre dann, wie Spezialisten sagen, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Gesetz sieht dafür ein bis fünfzehn Jahre Haft vor. Und hat dabei zunächst professionelle Täter („Dealer“) im Auge. Drogengangster. Die observiert und überführt worden sind. Renate K. gehört seit dem Schuster-Urteil zu diesem Kreis.

Ihr wird zwar mildernd eine „Konfliktsituation“ angerechnet, weil sie einerseits gegen den Drogenkonsum ihres Sohnes „ankämpfte“, dem anderseits eine „Unterstützung“ nicht versagen wollte. Richter Jochen Schuster sieht auch fast zynisch klar, dass Renate K. in ihrem doch fortgeschrittenen Alter, mit ihren gesundheitlichen Problemen „als Erstverbüßerin die Haft voraussichtlich als besonders hart empfinden wird“.

Die Kammer hätte sich ohne Probleme anders entscheiden und ein oder gar zwei Jahre auf Bewährung verhängen können. Der Bundesgerichtshof hat die Revision in drei Sätzen abgeschmettert. Juristisch war das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ja sauber begründet: Es wäre ja lebensfremd, wenn…

Während Richter Schuster inzwischen sein Pensionärsdasein genießen kann, soll Renate K. in einigen Wochen für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Sie sagt: „Ich pflege meine 86-jährige Mutter. Wenn der etwas passiert, habe ich auch keine Wohnung mehr.“ Sie sagt: „Die eine Nacht im Polizeigewahrsam hat mich schon bekloppt gemacht.“

Und: „Sven hat immer gesagt: Halt’ Dich aus allem raus, dann kannst du nirgendwo reinkommen!“ Es hat nichts geholfen. Damit sie nicht reinkommt, geht sie gerade den einzigen Ausweg. Sie hat ein Gnadengesuch eingereicht. Vor dieser Art von Recht. (pbd)