Im Original zurück

Das Amtsgericht schickt eines unserer Schreiben im Original zurück. Handschriftlich hat ein Mitarbeiter vermerkt:

Das angegebene Aktenzeichen ist nicht nachvollziehbar, bitte das genaue Aktenzeichen angeben.

Das wird jetzt nicht ganz einfach. Wir haben nämich genau das Aktenzeichen angegeben, welches das Amtsgericht in seinen bisherigen Schreiben an uns genannt hat. Es geht gerade keiner ans Telefon. Wozu auch, wahrscheinlich sind die Akten alle.