Bitte warten Sie – sechs Wochen

Ein Mandant ist Opfer einer Straftat geworden. Sachbeschädigung, vielleicht auch noch Bedrohung und Beleidigung. Der Schaden beträgt rund 2.000 Euro. Es stehen vier Zeugen zur Verfügung. Sie haben den Täter gesehen und könnten ihn wahrscheinlich erkennen. Auch das Nummernschild des Autos, mit dem der Täter unterwegs war, ist bekannt.

Die Polizei hat eine Halterabfrage gemacht und festgestellt, dass das Alter des Halters auf die Täterbeschreibung passt. Weitere Ermittlungen sind aber derzeit nicht möglich, weil der zuständige Polizist ins Krankenhaus muss. Er könne sich erst nach der Behandlung wieder um die Sache kümmern. Also frühestens in sechs Wochen.

Die Frage, ob er keinen Vertreter hat, bügelte der Beamte ab. Mein Mandant könne sich ja gern beschweren. Aber das werde auch nichts helfen. Personalnot. Die Probleme seien doch bekannt.

Ich hoffe nur, dass ich in den nächsten sechs Wochen keine Sachen auf den Tisch bekomme, in denen die Polizei mit Hochdruck Aktenberge gegen schwarzfahrende Schüler, Bei-Rot-Geher, Gelegenheitskiffer und TÜV-Sünder produziert. Sonst müsste ich glatt die Vermutung äußern, dass vielleicht mit der Organisation als solcher was nicht stimmt.