In die Waagschale

Unser Mandant verklagt eine Unternehmerin. Es geht um knapp 10.000 Euro. Der Prozess ist praktisch nicht zu verlieren, denn für jeden Teilbetrag hat die Dame Gutschriften erteilt.

Verteidigen kann sie sich lediglich mit Gegenforderungen über knapp 2.000 Euro. Die wirken sehr gekünstelt, stehen aber nun mal im Raum. Mit den Gegenforderungen erklärt sie im Prozess auch die Aufrechnung.

Kurz darauf erhebt die Frau dann eine Klage vor dem Amtsgericht. Mit der Klage macht sie jetzt genau die Forderungen geltend, mit denen sie im Verfahren unseres Mandanten aufgerechnet hat.

Eigentlich sollte einem der gesunde Menschenverstand doch sagen, dass man die gleichen Forderungen nicht doppelt in die Waagschale werfen kann. Oder der Firmenjurist. Aber wer weiß, warum ich schon länger nichts von dem gehört habe.