Private Verwendung

Bei einem Mandaten sind einige Sachen beschlagnahmt worden, darunter auch hochwertige Handschellen. Die Staatsanwaltschaft ist mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden. Allerdings soll mein Auftraggeber auf die Fesseln verzichten.

Am Telefon begründete der Staatsanwalt dies so:

Wir können doch nichts zurückgeben, wofür man im zivilen Leben keine Verwendung hat.

Ich wies darauf hin, dass es für Handschellen durchaus Verwendungsmöglichkeiten gibt, sogar höchst private. Das führte dann zu einem heiteren Erfahrungsaustausch, unter anderem über Razzien in Dominastudios.

In der Sache hatte ich leider keinen Erfolg. Die Handschellen verstauben jetzt erst mal in der Asservatenkammer.