Im Streit um Datenschutzverletzungen (früherer Bericht) bei der Werbung um EDV-Programme in Düsseldorfer Arztpraxen, ist jetzt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) gerichtlich gegen die werbende Softwarefirma aus Solingen vorgegangen.
Die Firma kannte aus dubiosen Quellen die vertrauliche Abrechnungssoftware von Psychotherapeuten und bot einen zahlungspflichtigen Umtausch an. Diese Praxis hat jetzt das Landgericht Wuppertal in einer einstweiligen Verfügung unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro untersagt.
Der Solinger Firma ist zugleich verboten worden, auf ihren Briefumschlägen das nordrhein-westfälische Staatswappen zu führen und sich „kv-abrechnung.info“ zu nennen: „Das ist eine irreführende Behauptung, die eine falsche Autorität suggeriert “, sagte gestern KVNO-Sprecherin Ruth Bahners. (pbd)