Wollte der Täter töten? Oder doch nur verletzen? Da kein Gericht in den Kopf eines Menschen reinschauen kann, muss aus äußeren Umständen auf den Vorsatz geschlossen werden. Je nachdem wie die Bewertung ausfällt, gibt das schnell etliche Jahre Gefängnis mehr.
In einem Prozess wegen versuchter Tötung vertrete ich den Nebenkläger. Dort kommt die Problematik derzeit wieder klar zutage. Das Stechen mit einem relativ kleinen Messer sagt erst mal nicht genug darüber, was der Täter eigentlich wollte. „Ich stech‘ dich ab, du Sau!“ Diesen mehrfach, noch dazu vor Zeugen ausgestoßenen Satz, dürfte der Angeklagte dagegen mittlerweile inständig bereuen.
Ich bin gespannt, was sich seine Verteidiger dazu einfallen lassen.