Karlsruhe drückt sich

Die friedlichen G8-Demonstranten sind vor dem Bundesverfassungericht gescheitert. Das Gericht lehnt ihre Forderung, doch noch eine Demonstration in Gipfelnähe zu ermöglichen, ab.

Gegenüber dem angeordneten strengen Demonstrationsverbot haben die Verfassungsrichter erhebliche Zweifel:

Es bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Argumentation der Behörde und des Oberverwaltungsgerichts. Im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist es insbesondere verfassungsrechtlich bedenklich, den Schutzraum in der Nähe des Ortes des G8-Gipfels bis an die Grenze der Verbotszone II auszudehnen und ein absolutes Demonstrationsverbot in der gesamten Zone am Tage vor und während der Durchführung des Gipfels in erster Linie auf das von der Behörde entwickelte Sicherheitskonzept zu stützen. An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8 Gipfel, eingeflossen sind.

Doch das Gericht sieht keine Notwendigkeit, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen. Begründet wird dies mit den „zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen“, also den gewalttätigen Auseinandersetzungen und der Gefahr, dass diese sich wiederholen. Vor diesem Hintergrund, so das Gericht, sein ein „schwerer Nachteil“ für die Antragsteller nicht zu erkennen.

Der Schwarze Block kann sich heute gleich zwei Erfolge auf die Fahnen schreiben. Er hat der Versammlungsfreiheit einen Nackenschlag versetzt. Und er hat das höchste deutsche Gericht so in Angst und Schrecken versetzt, dass es meint, sich vor einer mutigen und notwendigen Entscheidung drücken zu können. Wenn man allerdings die aktuellen Meldungen liest, kann man dafür fast Verständnis haben.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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