Post für den Erklärbär

Wenn ein Angeklagter freigesprochen wird, zahlt die Staatskasse den Verteidiger. Und auch, wenn das Gericht eine Anklage erst gar nicht zulässt. In so einem Fall habe ich – aus meiner Sicht – ordnungsgemäß alle Positionen angemeldet. Grundgebühr, Verfahrensgebühren, Erledigungsgebühr, Auslagen, Kopierkosten etc.

In jedem Gericht gibt es Beamte, die genau prüfen, ob jeder Cent gerechtfertigt ist. Diese Mitarbeiter kosten vermutlich so viel, dass es billiger wäre, sie abzuschaffen und den Anwälten stets die gesetzlichen Höchstbeträge zu bewilligen. Aber das ist natürlich so absurd wie der Traum von einem einfachen Steuerrecht.

Mir jedenfalls schreibt so ein Kostenbeamter:

… werden Sie gebeten, die Gebühren des Antrages zu begründen.

Ich überlege zuerst, ob ich ihm einen Link zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schicke. Da stehen alle Gebühren drin. Aber ich belasse es wohl zunächst bei der freundlichen Bitte, mir mitzuteilen, welche Gebühren Bauchschmerzen verursachen. Sollte die Antwort nicht zu absurd ausfallen, nehme ich dann auch gern Stellung.