Nicht bedürftig?

Anruf einer Mandantin. Sie ist besorgt. Ein Sachbearbeiter von der ARGE habe sich ihre Kontoauszüge angesehen. Eine Kontrolle, wie das halt so ist. Dabei sei ihm aufgefallen, dass die Mandantin meistens erst relativ spät an das überwiesene Arbeitslosengeld II gehe. Einmal habe sie erst nach zwei Wochen Bargeld am Geldautomaten geholt.

Der Mitarbeiter will jetzt prüfen, ob die Mandantin überhaupt „bedürftig“ ist. „Wir können ja auch mal einen Monat aussetzen, wenn Ihnen das nicht weh tut.“ Soll er gesagt haben. Dass die Frau, vor nicht langer Zeit eine ordentlich verdienende Angestellte, einfach panisch ist, nicht bis zum Ende des Monats auszukommen, wollte der Sachbearbeiter angeblich nicht glauben.

Was habe ich ihr geraten? Geld sofort nach Eingang abheben, unters Kopfkissen legen. Und wiederkommen, wenn der Beamte weiter auf der Schiene reitet.