Ich finde es grundsätzlich nett, wenn ein Gericht die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage anbietet. Aber was sollen solche Anmerkungen:
Der Verschuldensumfang könnte nur im Rahmen einer Hauptverhandlung festgestellt werden. Dabei ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Maß der Rufschädigung für die Angeschuldigten das Maß ihres Verschuldens deutlich übersteigt.
Ebenso wahrscheinlich ist nämlich, dass dem Gericht und allen Beteiligten die absehbare Endlos-Beweisaufnahme so über den Kopf wächst, dass man früher oder später ohnehin die Notbremse ziehen muss. Aber die Wahrheit klingt natürlich viel süßer, wenn sie im Gewand höchster Fürsorglichkeit daherkommt.