Die Staatsanwaltschaft ist bereit, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen. Einzige Bedingungen: Er stimmt der Einziehung seines beschlagnahmten Rechners und eines Monitors zu.
Bei 400 GB urheberrechtlichen geschützten Materials aus Tauschbörsen liegt es auf der Hand, wozu ich dem Auftraggeber rate. Zumal der Computer ohnehin schon seine besten Tage hinter sich haben soll.