Wo lässt die Firma Arcor ihre Kundenbetreuer juristisch schulen? Die Frage stellt sich, wenn man die Antwort auf eine Kundenbeschwerde liest, die mir ein Leser gesandt hat. Der Leser hatte einen Zusatzdienst zu seinem Mobilfunkvertrag fristgerecht gekündigt. Arcor buchte aber auch nach Ablauf der Kündigungsfrist munter weiter ab.
Auf seine Nachfrage erhielt er folgende Antwort:
… Sie haben kein Bestätigungsschreiben für die Kündigung erhalten. Somit wurde der Vertrag zwischen den Parteien nicht abgeschlossen. Unsere Verträge benötigen stets die Willenserklärung beider Seiten. Von der Erteilung einer Gutschrift sehen wir daher ab. …
Ihr Arcor-Team
Die Kündigung ist gerade der klassische Fall der einseitigen Willenserklärung. Das heißt, sie muss den Empfänger nur erreichen. Ob er ihr zustimmt, spielt keine Rolle.
A.A., soweit bekannt, nur Arcor.