Unaufgefordert

Ich finde es ja löblich, wenn Strafrichter Hinweise geben. Oder mitteilen, was die Staatsanwaltschaft sich hat einfallen lassen. Wir haben einen, der schickt allerdings immer die gesamte Akte. Im Begleitschreiben steht dann:

… siehe Vermerk Bl. XYZ.

Dort findet sich dann handschriftlich die Nachricht des Richters. Alles grundsätzlich kein Problem, wenn die Justizkasse hierfür nicht jedes Mal zwölf Euro Aktenversendungspauschale geltend machen würde. Diese Gebühr fällt allerdings nur an, wenn ich als Verteidiger Akteneinsicht beantragt habe. Nicht, wenn mir die Akte so zugesandt wird.

In einer Sache sollen wir mittlerweile 24 Euro berappen. Für zweimalige Akteneinsicht, die wir nie angefordert haben. Auf mein, wie ich hoffe, nachvollziehbar begründetes Rechtsmittel reagierte das Gericht jetzt wie zu erwarten: mit einer Mahnung.