Früh aufstehen kostet extra

Aus einer Honorarvereinbarung:

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird mit einem Stundensatz von xy Euro je Stunde berechnet. Tätigkeiten vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden mit einem Aufschlag von 25 % abgerechnet.

Werde mir vom betreffenden Kollegen gleich mal das Muster mailen lassen. Im zweiten Satz füge ich zum Anfang wohl noch ein „Unaufschiebbare“ ein. Aber dann passt das schon.