Brückentag

Ich hatte darum gebeten, die Hauptverhandlung in einer Bußgeldsache zu verlegen. Die Verhandlung sollte Ende November stattfinden. Da kann ich nicht. Das Gericht hat jetzt eine neue Ladung geschickt. Der Termin findet jetzt nicht später, sondern früher statt. Am Freitag, 2. November.

Das begeistert meine Mandantin. Die wollte nämlich den Feiertag am 1. November nutzen und von Donnerstag bis Montag nach Österreich fahren. Also ein neuer Verlegungsantrag. Ich möchte ohnehin wetten, der Richter hat Mühe, diesen Tag mit Terminen zu füllen. Jedenfalls dürfte die Quote der Verlegungsanträge rekordverdächtig sein. Auch von Anwälten, die „anderweitig bereits gebunden“ sind.