Anwaltskammer-Domain geht an Mario D.

Wie es aussieht, hat sich eine Firma mit Verbindungen zu einem gewissen Mario D. nichts Geringeres als eine bei Google hochgelistete Domain der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf geschnappt. Unter http://www.rak-ddorf.de/ findet sich nicht mehr das offizielle Angebot der Kammer, sondern eine Seite mit Werbung. Bei der Denic ist Herr D. als administrativer Ansprechpartner eingetragen.

Ob Mario D. morgen Freude hat, seine Faxe zu lesen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Kammer bereit ist, sich kampflos vorführen zu lassen, geschweige denn eine Ablöse für die „Domainrettung“ zu zahlen.

Begnadete Abmahnanwälte sollten sich in der Mitgliederliste locker finden lassen.

Unter der weniger bekannten und bislang kaum verwendeten Domain
http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/ ist das Angebot der Kammer noch abrufbar.

Nachtrag: Wie ich erfahren habe, hat die Anwaltskammer Düsseldorf die Domain zum 1. Oktober 2007 bewusst auslaufen lassen. Man will, so die offizielle Begründung, künftig nur noch unter der Lang-Adresse auftreten. Das muss man, wie es aussieht, jetzt nur noch Google erklären…

(via LBR-Blog)

Gleichheit ganz unten

Aus dem Brief eines jugendlichen Untersuchungsgefangenen:

Sehr geehrter Herr Richter,

ich wollte Sie bitten, mir schnellstmöglich eine Telefongenehmigung zu schicken, damit ich so bald wie möglich meine Mutter anrufen kann.

Die Entscheidung des Gerichts:

… wird die Führung eines Telefongesprächs des Beschuldigten aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gefangener nicht genehmigt. Der Beschuldigte erhält Besuch.

Wenn der Gefangene also einmal im Monat von seiner Schwester besucht wird, die Mutter wegen Krankheit und mangels Fahrgelegenheit nicht 350 Kilometer anreisen kann, ist ein Telefonat schon zu viel verlangt. So definiert sich Gleichheit ganz unten.

Ein Wort, das Google nicht kennt

Aus einem Protokoll der Polizei:

Zu Beginn meiner Vernehmung zur Sache ist mir eröffnet worden, welche Tat mir zur Last gelegt wird: Beihilfe zum Pkw-Diebstahl, Versicherungsbetrug (Unfallbumserei).

Unfallbumserei ist neu für mich. Ein Fachbegriff kann es auch nicht sein. Nicht mal Google findet einen Treffer.

Schnelle Kasse

In Frankfurt ist die Gerichtskasse schneller als die Staatsanwaltschaft. Jedenfalls erhalten wir jetzt schon zum wiederholten Mal die Rechnung über 12 Euro für die Akteneinsicht, bevor wir überhaupt die Akte bekommen haben. Die Akte trudelt meistens einige Tage später ein.

Nachtrag: Offensichtlich bin ich nicht der einzige, dem das aufgefallen ist. Wie ich gerade sehe, enthalten die Schreiben der Staatsanwaltschaft jetzt den Hinweis, die Rechnung werde automatisiert von einer „Zentralstelle“ versandt. Deshalb könne die Rechnung bereits vor Eingang der Akte eintreffen.

Für die freie Wirtschaft wäre das kein Erfolgsmodell.

Stillstand

Ich hatte heute die Ehre, dass allein für mich bei der Innenreinigung von Mr. Wash das Pkw-Transportband abgeschaltet wurde. Hätte ich auch dran denken können, dass man den Schlüssel beim Aussteigen aus dem Zündschloss nehmen soll. Und demgemäß mit Schlüssel in der Hosentasche nicht losfahren kann.

Die Mitarbeiter reagierten übrigens freundlich. Im Gegensatz zu den anderen Kunden. Wird anscheined ein Sport jeden anzugeifern, dem ein Missgeschick passiert.

Kostenvermeidung?

Das Gericht sendet mir die Kopie eines Schriftsatzes. Eingereicht von meinem eigenen Mandanten, dem Beklagten. Darin erkennt er die Forderung an. Das überrascht mich inhaltlich nicht. Man hängt halt gegenüber der Telefonfirma drin, wenn man einen Handyvertrag für einen Freund mit schlechter Schufa abschließt und nicht darauf achtet, ob der Freund wie versprochen die Rechnungen zahlt.

Ich frage mich nur, wieso erkennt der Mandant die Forderung selbst an und sagt mir nicht mal Bescheid? Glaubt er, dass ich die Akte nicht mehr zu Gesicht bekomme? Und dementsprechend vergesse, meine bisherige Tätigkeit abzurechnen?

Wenn ja, hätte er mir in dem Schreiben auch gleich noch das Mandat entziehen müssen. So lange das nicht der Fall ist, schickt mir das Gericht weiter Post. Außerdem wäre mit der Mandatskündigung noch nicht das „Problem“ der bürointernen Wiedervorlagen gelöst.

Es muss also eine andere Erklärung geben…

Etwas lauter

Komplette Besprechung nur gebrüllt. Der Mandant hat sich herzlich für diesen Einsatz bedankt. Er fährt jetzt auch gleich zum Akustiker und lässt klären, warum das Hörgerät ausgefallen ist.

Sogenanntes Augenblicksversagen

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung hat zu einem Ergebnis geführt. Der Direktor des Amtsgerichts hat den Sachverhalt überprüft und festgestellt, dass die Rechtspflegerin in ihrer Verfügung angeordnet hatte, den Kostenfestsetzungsbeschluss mit Rechtsmittelbelehrung zu übersenden.

Dies sei dann aber nicht geschehen, und zwar wegen eines Versehens der zuständigen Servicekraft, die den Beschluss geschrieben hat. Bei der „Tarifbeschäftigten“ handele es sich um eine Kraft, die ansonsten sehr sorgfältig arbeite. Deshalb müsse „im vorliegenden Fall von einem sogenannten Augenblicksversagen ausgegangen werden“.

Der Direktor des Amtsgerichts soll mir von der Servicekraft ausrichten, sie bedauere ihren Fehler. Auch der Direktor bedauert das Versäumnis.

Und ich hoffe, dass man wenigstens von diesem Amtsgericht künftig so aufgeklärt wird, wie es das Gesetz vorschreibt.

Schön umschrieben

Aus einer Gewerbeanmeldung:

Einzelhandel mit Haushaltswaren, Lederwaren, Mineralien, Spezialitäten, Telefonkarten, Silberschmuck, Uhren, Batterien, Antikwaren, Spielzeug, Elektrowaren, Handyzubehör.

Schön umschrieben.

Billiger!

Meine Großmutter lebt in Bayern. Zum Geburtstag schenke ich ihr traditionell einen Gutschein für den Dorffriseur. Für eine Wasserwelle. Und eine Dauerwelle.

In den letzten Jahren habe ich jeweils 73,50 € bezahlt. Dieses Mal nur 73,30 €. Endlich wird mal was billiger.

Faktische Hindernisse

Heute Morgen erklärte mir ein Richter am Landgericht, warum er in Zivilsachen kein schriftliches Verfahren anordnet:

Wenn kein Termin anberaumt wird, geht die Akte verschütt.

Nach seiner Aussage müsste die Organisation der Geschäftsstellen komplett geändert werden, um ohne Verhandlungstermine „verhandeln“ zu können. Sein Gesichtsausdruck sagte alles: ein Kraftakt, nicht stemmbar.

Dabei fragen sich täglich unzählige Anwälte, warum sie quer durch die Republik zu Verhandlungsterminen reisen, die zwei Minuten dauern und in denen nur Anträge gestellt werden. Eine Diskussion der Sache erübrigt sich ja in vielen Fällen, weil ohnehin schon alles in den Schriftsätzen steht.

Der will doch nur hetzen

Heute Mittag hätte ich mir fast die FAZ gekauft. Ich bin froh, es nicht getan zu haben. Ansonsten wäre ich enttäuscht, für diesen Text Geld ausgegeben zu haben.

Die Argumentation des Autors ist niveaulos. Gegen Ende erklärt er doch selbst, wie leicht der Bürger zum „Objekt“ des Staates werden und, ja auch das, sogar unschuldig verurteilt werden kann. Ich füge an: Auslöser oder Teil dieser ungerechtfertigten Verfolgung könnte gerade eine verdeckte Online-Durchsuchung sein. Also an sich gute Gründe, für klar definierte Grund- und Verfahrensrechte einzutreten.

Aber nein, ausgerechnet Fehler der Justiz rechtfertigen die Online-Durchsuchung. Warum? Weil diese Fehler, meint der der Autor, so viel schlimmer sind als die Online-Durchsuchung. Wäre der Redakteur Strafverteidiger, würde er wahrscheinlich bei einer Körperverletzung plädieren, sein Mandant habe ja immerhin keinen Totschlag begangen. Super Müller, würde er jetzt Lob vom Gericht erwarten, so toll hat uns das noch keiner erklärt. Totschlag ist so was von schlimm, da können wir doch eine Körperverletzung nicht bestrafen.

In Wirklichkeit würde das Sitzungsprotokoll an dieser Stelle vermerken, dass sich das Gericht ausnahmsweise fünf Minuten zum Lachen zurückgezogen hat.

Noch ein kleiner Hinweis an die Redaktion der FAZ, die den Artikel freigegeben hat: Gegen diffamierende Äußerungen von Richtern gibt es Rechtsmittel.

Mutmaßliche Antwort der Redaktion: Der will doch nur hetzen.

Nachtrag: Hier erklärt die FAZ, warum man nicht gegen die Online-Durchsuchung sein darf, so lange es hungernde Kinder Phishing gibt.

Kurz vor Feierabend

In einem Kommentar las ich die Anmerkung, hier gebe es offensichtlich zahlreiche Besucher mit sehr viel Zeit.

Ein Blick in die Referrer-Liste gäbe nach meiner Meinung mehr Anlass dazu, mal über den volkswirtschaftlichen Schaden zu diskutieren, den allein das law blog verursacht.

Abschreckend

Aus einem Gerichtsbeschluss in einem Unterhaltsverfahren:

Die Einwendung wurde nicht im dafür vorgeschriebenen Vordruck erhoben …, eine Berücksichtigung kann hier daher nicht stattfinden.

Es ist natürlich berechtigt, Verfahren schnell und einfach gestalten zu wollen. Gerade im Unterhaltsrecht. Dass Argumente aber nur deshalb ungehört bleiben, weil sie nicht auf einem bestimmten Formular stehen, ist schon grenzwertig.

Zumal das Formular selbst ziemlich abschreckend wirkt.