Aufgrund seines Verhaltens

Die Polizei ordnet eine erkennungsdienstliche Behandlung an. Begründung:

Der BES hatte in seiner Wohnung eine Cannabisplantage. Aufgrund seines Verhaltens in Vernehmung u. Durchsuchung ist keinerlei Einsicht zu erkennen. Von erneuten Verstößen gegen das BtMG ist daher auszugehen.

Ein praktisches Beispiel dafür, warum man als Beschuldigter mit Polizisten gar nicht erst reden sollte.