Angst vor Fragen

„Kannst du das für mich machen? Ich habe Angst, dass die mir an der Kasse Fragen stellen. Oder mich melden.“

Jemand, den ich sehr gut kenne und der so was von einem gutbürgerlichen Hintergrund hat, wollte ein paar tausend Euro aufs eigene Konto einzahlen. An sich ein harmloser Transfer. Vom Heimtresor (weiße Böhmerwald neue Gänsefedern und Daunen Klasse 1) in den bargeldlosen Geldkreislauf.

Ich habe fünf Minuten gebraucht, um darzulegen, dass man sich für eigenes Geld nicht rechtfertigen muss. Jedenfalls nicht in diesen Dimensionen.

Vergebens.

Triumphierender Ton

Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers in einer Straf- oder Bußgeldsache ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Normale Beschwerden sind zeitlich nicht befristet. In der ZPO, auf die der maßgebliche Paragraf 464b Strafprozessordnung überdies verweist, gibt es auch eine Beschwerdefrist von zwei Wochen.

Verwirrung ist also programmiert. Und ich habe langsam das Gefühl, dies wird von manchen Rechtspflegern auch bewusst in Kauf genommen. Sie versehen ihre Beschlüsse, in denen fast immer über Kostenerstattung zu Gunsten des Betroffenen entschieden wird, nämlich nur selten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Dabei schreibt das Gesetz so eine Belehrung vor, § 35a Strafprozessordnung.

Da hier im Büro nach langen Jahren mal wieder die Frist falsch notiert worden ist, hat mir jetzt der Rechtspfleger in einer Bußgeldsache mit triumphierendem Ton zurückgeschrieben, meine sofortige Beschwerde sei zwei Tage zu spät. Jetzt kann er plötzlich genüsslich all die Vorschriften zitieren, aus denen sich die Wochenfrist ergibt.

Auf ein Wiedereinsetzungsverfahren habe ich keine Lust. Es geht „nur“ um 30 Euro, auf die ich dann halt verzichte.

Worauf ich aber diesmal nicht verzichte, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen gesetzeswidrigen Verhaltens.

Sensible Sachverhalte

Aus dem Brief an einen Mandanten, der in Untersuchungshaft sitzt und mir gerne Briefe schreibt:

… beachten Sie bitte, dass auch als Verteidigerpost gekennzeichnete Schreiben mitunter gelesen werden. Sicher nur aus Versehen. Erwarten Sie nicht, hierüber unterrichtet zu werden. Und hoffen Sie schon gar nicht auf eine Entschuldigung. Deshalb tun Sie mir einen großen Gefallen: Sensible Sachverhalte, gleich in welcher Richtung, besprechen wir nur persönlich.

S-t-o-ß-stangen

In Solingen hat ein Autofahrer vergeblich versucht, zwei Polizeibeamte zu belehren. Die boten ihm ein Verwarnungsgeld an, weil er beim Einparken die Stoßstange eines anderen Fahrzeugs beschädigt hatte. Dafür seien Stoßstangen doch da, beharrte der 53jährige.

Um das zu beweisen, setzte er sich in sein Auto und fuhr noch einmal gegen die fremde Stoßstange, die dadurch einen noch größeren Riß hatte. Die Polizeibeamten zeigten sich erstens beeindruckt und zweitens den Mann an. (pbd)

07.09.

Ich wies den Mitarbeiter des Supermarkts darauf hin, dass die Frühlingsrollen nicht mehr haltbar sind. 07.09. Er fertigte mich mit dem Hinweis ab, das bedeute Juli 2009.

Die Dinger lagen im Kühlregal, nicht in der Gefriertheke. Leider fehlte mir die Kraft, diesen Umstand zu diskutieren. Außerdem springt so für einen Kollegen vielleicht eine schöne Klage raus.

Patienten mit halbem Gebiss?

Ein Streit um 80.000 Euro zwischen einem Zahnarzt im ost-westfälischen Bünde und dem Willicher Dental-Discounter McZahn beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Krefeld. Mit dem Verdacht der Erpressung ermittelt sie gegen McZahn-Vorstand Werner Brandenbusch.

Brandenbusch hatte für sein Konzept „Zahnersatz zum Nulltarif“ in Bünde mit Dr. Jean-Pierre Köster vor zehn Monaten zunächst einen Verbündeten gefunden. Nach angeblich 80-90 Beschwerden von Patienten entzog Brandenbusch Anfang März dem Dentisten die Lizenz. Der erstattete eine Strafanzeige und behauptet, McZahn habe nach Geldforderungen kein Material mehr geliefert – Patienten müssten mit einem halben Gebiss leben.

Brandenbusch nannte die Anzeige gestern „absoluten Quatsch“. Die Lieferungen seien eingestellt worden, weil Köster überfällige Rechnungen nicht bezahlt habe. Dieter Menden, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte gestern: „Wir prüfen momentan die Vorwürfe“. (pbd)

Grün im Sinne von Gefühl

Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs hatte am Unfalltag keine Fahrerlaubnis. Das war bekannt. Seine Anhörung als Beklagter, die eigentlich die Glaubwürdigkeit der einzigen unbeteiligten Zeugin erschüttern sollte, erbrachte Folgendes:

– Er fuhr an seinem ersten Probearbeitstag einen nagelneuen Firmenwagen, mit dem er sich nicht auskannte.

– Der Chef musste ihm das Navigationsgerät einstellen, auf das er sich bei der Fahrt durch Düsseldorf verließ.

– Während der Fahrt telefonierte er mit seiner Frau. Er war nämlich „aufgeregt“, weil er glaubte, den neuen Job zu kriegen.

– Ausgerechnet auf dem Mörsenbroicher Ei, einer der meistbefahrenen Kreuzungen Düsseldorfs, wollte er zur Hauptverkehrszeit auf einer engen Haltestelle hinter einem Gelenkbus parken, um am Kiosk Zigaretten zu holen.

– Während er mit seiner Frau telefonierte, gestikulierte er mit dem Busfahrer, der ihn nicht hinter oder neben seinem Bus haben wollte.

– Dann gab er einfach Gas und fuhr in die Kreuzung ein. Die Ampel habe „grün“ gezeigt.

Dummerweise hat die Ampel, die der Fahrer meinte, gar kein Grünlicht. Sie hat nur ein Rot- und ein Gelblicht. Mit dieser Tatsache vom Gericht konfrontiert, räumte der Fahrer ein:

Ich habe nicht grün im Sinne von Farbe gemeint, mehr im Sinne von Gefühl.

Wie sich weiter herausstellte, hatte er bis zum Unfalltag schon viermal den Führerschein verloren. Immer wegen zu vieler Punkte in Flensburg. Darunter unglaublich viele Rotlichtverstöße. Schuld waren natürlich andere. Vor allem die Polizei, die auf „Vielfahrer“ ja keine Rücksicht nimmt. Nur manchmal sei er halt unkonzentriert. „Das kommt vor, wenn man viel mit dem Auto fährt.“

Dann war es zu Ende. Sogar die Anwältin auf seiner Seite freute sich sichtlich darüber. Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, hätte ich noch geschaut, wie der Mann – er macht nach eigenen Angaben gerade zum fünften Mal den Führerschein – zum Gericht gekommen ist. Da hätte ich auch so ein Gefühl.

Neue Chefs für Düsseldorfer Strafverfolger

Gregor Steinforth, der vor gut einem Jahr zum Chef der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ernannt wurde, wird neuer Generalstaatsanwalt und damit Leiter der Mittelbehörde in Düsseldorf. Nach diesem Beschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung tritt der 57-jährige Steinforth die Nachfolge von Lothar Sent an, der in den Ruhestand geht.

Steinforth, der seine Nähe zur CDU nicht bestreitet, war von 2001 bis 2006 Sents ständiger Vertreter. Als aussichtsreiche Kandidatin für die Leitung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gilt Petra Berger-Zehnpfund, die derzeit noch in der Personalabteilung des Justizministerium arbeitet. (pbd)

Mutmaßlicher Mörder will keinen Anwalt

Der geständige mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Hannah wird psychiatrisch untersucht. Das bestätigte gestern auf Anfrage Oberstaatsanwalt Fred Apostel in Bonn. Der Täter habe sich in seinen Vernehmungen erschreckend unbeteiligt gezeigt und eine Haltung nach dem Motto „Ich hatte meinen Event“ offenbart. Auch deshalb müsse vor einem Strafprozeß geklärt werden, ob der 25–jährige Zdenek H. zurechnungsfähig ist.

Von dem Gutachten hängt laut Apostel auch der Zeitpunkt der Anklage ab, die aber noch in diesem Jahr erhoben werden soll. Weil der Täter weder einen eigenen Anwalt hatte noch wollte, ist ihm auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Pflichtverteidiger aus Bonn beigeordnet worden. (pbd)

Zwei neue Worte

Heute zwei neue Worte gelernt:

Weichenbesen (Schild auf dem Materialkasten in der U 79);

Ambient-Medium (Quelle)

So richtig was vorstellen kann ich mir unter keinem von beiden etwas.

… .de bald zu haben

Ich drohe ungern mit Domainpfändungen. Aber bei einem Schuldner, der den Gerichtsvollzieher renitent auflaufen lässt, muss es doch mal sein. Mal sehen, ob er seinen gut gepflegten Internetshop tatsächlich in Gefahr bringt.

Wegen 300,00 € würde ich es mir dreimal überlegen.

Früh aufstehen kostet extra

Aus einer Honorarvereinbarung:

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird mit einem Stundensatz von xy Euro je Stunde berechnet. Tätigkeiten vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden mit einem Aufschlag von 25 % abgerechnet.

Werde mir vom betreffenden Kollegen gleich mal das Muster mailen lassen. Im zweiten Satz füge ich zum Anfang wohl noch ein „Unaufschiebbare“ ein. Aber dann passt das schon.