Haftbedingungen kommen im Landtag an

Im Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags gab es gestern eine heftige Kontroverse um die menschenwürdige Unterbringung in den Justizvollzugsanstalten. Häftlinge machen deshalb, wie berichtet, über Anwälte finanzielle Ansprüche gegen das Land geltend. Es gibt momentan 158 solcher schwebenden Verfahren, räumte die Justizinisterin ein.

In einem ist das Land durch das Landgericht Detmold zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Kleve dagegen hat die Klage eines Gefangenen abgewiesen, der 10.125 Euro haben wollte. Die Justizministerin und der FDP-Abgeordnete Robert Orth verwiesen auf jahrzehntelange Zustände aus SPD und SPD/Grünen-Regierungszeiten. SPD und Grüne verlangen vehement sofort einen Scham-Schutz in den Zellen.

Unterdessen eskaliert der Streit zwischen Michael Bertrams, dem Präsidenten des Oberwaltungsgerichts, und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Bertrams hatte kritisiert, der persönliche Referent von Justiz-Staatssekretär Jan Söffing (FDP) sei ohne obligate Erprobung befördert worden. Bertrams warf der Spitze des Ministeriums deshalb „Willkür“ in der Amtsführung vor. Dazu wollte die Ministerin gestern dem Rechtsausschuss des Landtages berichten. Doch im Vorfeld schon warnte Bertrams sie: Ihr Bericht gebe seine Kritik nicht wieder – sie möge die Parlamentarier doch vollständig darüber informieren. „Das hat sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit selbstverständlich getan“, versicherte ihr Sprecher Ulrich Hermanski auf Anfrage. (pbd)