Strafarithmetik

Die Freundin meines Mandanten saß hinten im Gerichtssaal. Ihr war deutlich anzusehen, dass die Welt gerade für sie unterging. Der Staatsanwalt zählte nämlich die acht Taten meines Mandanten auf. Und forderte für jede eine Freiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis.

Wenige Sekunden später wandte er dann die Gesamtstrafenarithmetik an und beantragte insgesamt anderthalb Jahre auf Bewährung.

Das war im grünen Bereich. Ob die Tränen bei der Freundin des Angeklagten vom Schreck oder der Erleichterung kamen, war nicht zu erkennen.