Ebenso schlau wie der Dirktor

In einer Justizverwaltungssache hatte das Amtsgericht meinen Antrag abgelehnt. In der Rechtsbehelfsbelehrung hieß es, ich könne nun gerichtliche Entscheidung beim Landgericht beantragen. Da ich nicht jeden Tag mit solchen Verfahren zu tun habe, vertraute ich darauf und wandte mich ans Landgericht.

Ein Fehler, denn eigentlich war das Oberlandesgericht zuständig. Der zuständige Senat beim Oberlandesgericht hat mir aber großzügig Wiedereinsetzung von Amts wegen gewährt, und zwar mit folgender Begründung:

… doch darf ein Rechtsanwalt auf die ausdrücklich erteilte Belehrung eines Gerichts vertrauen. Der Anwalt muss grundsätzliche umfassende Gesetzeskenntnisse haben, inbesondere das richtige Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung kennen, er muss jedoch nicht klüger sein als die bundesweit für dieses Verfahren zuständige Justizbehörde und die erteilte Rechtsmittelbelehrung überprüfen.

Zum Glück hat das Oberlandesgericht nicht darauf abgestellt, dass mich der Bescheid des Amtsgerichts schon von seiner äußeren Form her hätte stutzig machen müssen, so dass sich eine eigenständige Überprüfung der Rechtsmittelbelehrung förmlich aufdrängte. Es handelte sich nämlich um dieses Schreiben.