Zeithonorar

Die Veranstaltung heute dauert drei bis fünf Minuten, kündigte ich dem Mandanten an. Das ist schon großzügig geschätzt, für eine Scheidung zweier Erwachsener, die sich nicht streiten und keine Kinder haben.

Obwohl ein kleiner Vergleich zu protokollieren war, lagen wir gut in der Zeit. Vor diesem Hintergrund kann ich gut verstehen, dass der Mandant sich für ein Zeithonorar entscheiden wollte…

Aber das soll meine Kollegin mit ihm klären. Ich war nur die Vertretung.