Anwälte setzen weiter auf Blutprobe

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt das Vorhaben der Länderinnenminister ab, in Zukunft die Alkoholwerte der Verkehrssünder durch eine neue Atemalkoholanalyse anstelle der bisher üblichen Blutprobe zu messen.

Nach Auffassung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwalt Jörg Elsner, ist die Atemalkoholanalyse für das Strafverfahren ungeeignet, da ihre Fehlerquote bei 5 % liegen soll. Somit nähme man in Kauf, dass jedes zwanzigste Urteil ein Fehlurteil wäre.

„Es wäre unvertretbar, eine strafrechtliche Verurteilung auf ein so zweifelhaftes Beweismittel zu stützen“, sagt Elsner, „erst recht dann, wenn die Folge der Verurteilung – wie beim Alkoholdelikt die Regel – mindestens ein 9-monatiger Fahrerlaubnisentzug ist.“

Elsner kritisiert weiter, dass es sich bei der Atemalkoholanalyse um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang handelt, so dass man sich ganz auf den Polizeibeamten verlassen müsse, der die Alkoholwerte der Verkehrssünder auf der Wache mit einem speziellen Atemtestgerät gemessen hat. Nach Einschätzung von Elsner ist die Zulassung der Atemalkoholanalyse im Strafverfahren verfassungswidrig.