Komplizierte Arbeit schnell erledigt

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Zoff in der Düsseldorfer Justiz: Nur knapp ist Wilfried F., der wegen Anstiftung zur Bestechung und Untreue angeklagte Fraktionsvorsitzende der CDU in Krefeld, an einer Hauptverhandlung vorbeigeschrappt. Womöglich aber hat er sich zu früh gefreut.

Denn im Hintergrund gibt es einen delikaten Streit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Düsseldorf. Dort wird dem 65-jährigen F. Stimmenkauf im Stadtrat und Anstiftung zur Bestechung und Untreue vorgeworfen. Es ging und geht um eine offenbar gängige Kungelei. Die Stadt Krefeld hatte vor sieben Jahren an die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) eine Abwassergebühren-Forderung von 2,6 Millionen Mark – ob die denn nicht, so das Ansinnen der LEG an F., um die Hälfte gekürzt werden könne?

„In unmittelbaren Zusammenhang damit“, so die Staatsanwaltschaft, zahlte die LEG für Scheinrechnungen zweimal rund 260.000 Mark. Eine Tranche soll an den Krefelder Eishockey-Club „Pinguine“ gegangen sein. Dessen Generalbevollmächtigter war, bis die Chose aufflog, besagter Christdemokrat F. Die 4. große Strafkammer des Landgerichts hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt – sie sieht keinen hinreichenden Tatverdacht. Nun aber wird das Gegenteil bekannt, dieselbe Kammer hegte sehr wohl genau vom ersten Moment an diesen Verdacht!

Sie hatte „von Anfang an Gesprächsbereitschaft erkennen lassen“, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, was nach dem Gesetz nur dann möglich ist, wenn „die Schwere der Schuld“ einer solchen Einstellung nicht entgegensteht – was nichts anderes bedeutet, als dass die Kammer von der Schuld der Täter (wenn auch keiner schweren) ausging.

„Eine solche Gesprächsbereitschaft zur Einstellung des Verfahrens setzt den hinreichenden Tatverdacht voraus“, bestätigt Rechtsprofessor Helmut Frister von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von Anfang an.

Die Kammer ging vom ersten Tag von der Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung aus – dachte aber sofort und zugleich an eine Einstellung. Als dann aber die Staatsanwaltschaft ihre notwendige Zustimmung zur Einstellung verweigerte, kam es bei der Kammer zum kuriosen Sinneswandel: Sie fegte die Sache quasi vom Tisch, will das Hauptverfahren nicht eröffnen. „Vor dem puren Recht stehen manchmal die praktischen Erwägungen“, sagt ein pensionierter Landgerichtspräsident und deutet damit an…

… wie in der Justiz mitunter – und das ist noch vorsichtig formuliert – komplizierte Arbeit schnell erledigt wird. Die überraschende Erledigungsaktion bringt die Staatsanwaltschaft zum Schäumen: „Selbstverständlich sind wir mit der Entscheidung nicht einverstanden“, sagt Behördensprecher Arno Neukirchen. Die Ankläger haben sich mit einer Beschwerde an das Oberlandesgericht gewandt. Das soll nun eine klare Richtung zeigen. (pbd)