Haftprüfung „verweigert“

Aus einer Telefonnotiz:

Ri. S. vom Landgericht teilt mit: Mandant bekommt keinen Haftprüfungstermin. Dafür einen Termin zur Hauptverhandlung am 8.9., 9.30 Uhr.

Die Zwei-Wochen-Frist, innerhalb der die Haftprüfung stattfinden muss, ist damit zwar nicht eingehalten. Aber auf der anderen Seite kriegen wir sehr schnell ein endgültiges Ergebnis, was ja auch im Interesse des Mandanten ist.

Insofern war der Haftprüfungsantrag doch zu was gut.