Fassbar und begreiflich

Das Krefelder Landgericht hat einen Mann wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Täter nicht schon nach 15 Jahren Haft auf Bewährung hoffen kann.

Für die Richter war es, so berichten der Express und ddp, eine „schier unfassbare und unbegreifliche Tat“. Begründet wird dies folgendermaßen:

Der 50-Jährige habe „ganz normal“ die Schule absolviert, eine Ausbildung zum Maschinenschlosser gemacht und immer gearbeitet. Er habe eine Familie gegründet und sei stets fleißig gewesen. Letztlich hätten ihn Schulden zur Verzweiflung getrieben.

Laut Gericht hatte Dieter M. am Tattag einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten, danach entschloss er sich, einen Raubüberfall zu begehen. Er klingelte an der Haustür der Lehrerin aus der Nachbarschaft, überwältigte sie mit einem Messer, ließ sich Geld und die EC-Karte aushändigen und nötigte sie zu sexuellen Handlungen. Anschließend erstach er sie mit dem Bundeswehrmesser.

Seltsamerweise enthält diese Aufzählung fast nur Umstände, welche den Mord „fassbar“ und „begreiflich“ machen.

Ist Verzweiflung wegen Geldnot nicht zumindest ein nachvollziehbares Motiv?

Macht es einen Mord verwerflicher, wenn jemand bis zur Tat einen tadellosen Lebenswandel hatte?

Wenn das tatsächlich die tragenden Argumente für die besondere Schwere der Schuld sein sollten, könnte das was werden mit der angekündigten Revision.