Ausnahme mit Ausnahme

Eine Erkrather Anwaltssozietät vermerkt oben rechts auf ihrem Briefbogen:

Wir sind als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH – jedoch dort auch nur sofern Zivilsachen betroffen sind – vertretungsberechtigt.

Ob der Autor dieser Zeilen forensisch tätig ist? Richter vom alten Schlag dürften seine Schriftsätze lieben.