Unaufschiebbar

Post vom Landgericht:

In dem Rechtsstreit N. GmbH gegen P. findet der Termin vom 08.10.2008 nicht statt. Grund: Auf diesem Tag musste die unaufschiebbare Haftsache gegen Peters* 11 Kls xx/08 terminiert werden.

Herr Peters* findet es sicher super, dass Anwälte und Prozessparteien, mit denen er direkt nichts zu tun hat, über seine Verhaftung informiert werden. Mir jedenfalls sagt der Original-Name (*hier im Text geändert) durchaus etwas.