Polizisten: Sport während der Dienstzeit

Laufen, Springen, Schwimmen, – mit genau messbaren Leistungen in diesen und vielen anderen Disziplinen soll den rund 40.000 Polizeibeamten NRW künftig Beine gemacht werden. Sie haben die Pflicht, so sagt es Innenminister Ingo Wolf (FDP), sich bis zur Pensionierung körperlich fit zu halten. Deswegen müssen sie alle zwei Jahre nachweisen, dass sie die Forderungen zum Deutschen Sportabzeichen erfüllt haben und ausgebildete Rettungsschwimmer sind.

Die doppelte Zeit dafür haben lediglich schwerbehinderte Beamte und welche mit gesundheitlichen Einschränkungen. In der Sprache der Bürokratie heißt die Weisung „Gewährleistung der körperlichen Leistungsfähigkeit“. Sie wird momentan mit den Personalvertretungen abgestimmt, heißt es im Ministerium. Dabei wird gefeilscht und gefeilt. Denn so gut grundsätzlich die Absicht sein mag: Schon der Entwurf des Ministerialerlasses stößt auf heftige Diskussion.

„In dem Papier steckt zu wenig Sport und zu viel Bürokratie“ , kritisiert der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt. „Wir brauchen flexible Regelungen“, fordert Wendt, “keine gigantische Kontrollbürokratie“. Der Entwurf listet auf 7 Seiten mit 14 Punkten und vielen Unterabschnitten auf, welche Verpflichtungen, besondere Maßnahmen und Kontrollen es für wen gibt.

Für stark übergewichtige Beamte etwa wird eine Sporttauglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Anschließend folgt womöglich eine „Verpflichtung zur Teilnahme an einem Seminar zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit“. Selbstverständlich wird auch geregelt, wie viel Dienstzeit in Anspruch genommen werden darf, um an die erforderlichen Nachweise zu kommen: 24 Stunden im Jahr. „Viel zu wenig“, schimpft Gewerkschafter Wendt.

Er verlangt beispielsweise ab dem 40. Lebensjahr mindestens vier Stunden wöchentliche Sportzeit . Wer im Schichtdienst arbeite, solle ab dem 50. Lebensjahr wöchentlich noch mehr Stunden trainieren dürfen. Außerdem: Ab dem 50. Lebensjahr soll jährlich eine vierwöchige Kur dabei helfen, „den stressigen Schichtdienst ertragen zu können“.

Davon ist im Erlass-Entwurf keine Rede. Er setzt zwar betont auf die „Eigenverantwortung“ aller Beamten, am Ende aber steht der Zwang. Denn wer die verlangten Nachweise nicht erbringt, begeht eine Dienstpflichtverletzung. Die Folge wäre ein Disziplinarverfahren. (pbd)