DNA: Kein Delikt ist zu klein

Aus dem Polizeibericht:

Bereits am 12. Mai 2008 wurde von einem damals unbekannten Heimkehrer eines Musikfestivals in Steinach die Holzkassettendecke eines Heiligenhäuschens bei Hohn zerschlagen. Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.

Dieses Beispiel widerlegt einen weitverbreiteten Irrtum. Dass DNA-Analyse eine Methode ist, die nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung angewandt wird.

Zwar hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgestellt, bevor Verdächtige ihre DNA untersuchen und die Ergebnisse speichern lassen müssen. Wer aber einmal in der Kartei drin ist und dessen DNA aufgefunden wird, läuft Gefahr, sich auch bei Bagatelldelikten verdächtig zu machen. Die DNA-Kartei darf beim Verdacht auf jedwede Straftat zu Rate gezogen werden, also auch bei Schwarzfahren oder Sachbeschädigung.

(Danke an Floh für den Link)

Good Vibrations

Es ist manchmal ganz hilfreich, in den Sitzungssaal zu gehen und der vorherigen Verhandlung zu lauschen. Vor allem, wenn man den Richter nicht kennt. Heute am Amtsgericht Brühl hat sich das jedenfalls gelohnt. Der Vorsitzende ging sehr fair mit einem Mann um, der mit Restalkohol im Blut Auto gefahren war.

Besonders positiv rechnete er dem Angeklagten an, „dass Sie nicht lange rumgeredet haben, die Sache einsehen und auf mich den Eindruck machen, dass es Ihnen leid tut“. Das Ergebnis war ausgesprochen mild. „Good Vibrations“. Die konnte ich natürlich nicht unberücksichtigt lassen und überdachte die bisherige Verhandlungsstrategie noch mal – jedenfalls, was die Feinheiten angeht.

Im Ergebnis lief es darauf hinaus, dass der Mandant ein möglichst knappes, glasklares Geständnis ablegte. Obwohl man zu Details viel hätte erklären können. Sogar Beweisanträge wären denkbar gewesen.

Der Schwenk hat sich gelohnt.

Der Richter reagierte auch bei uns mit einem unübersehbaren Bonus. Der fiel sogar so groß aus, dass es am Ende bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verblieb. Dabei wird eine Strafe überhaupt nur ausgesprochen, wenn der Angeklagte innerhalb einer Bewährungszeit (ein Jahr) erneut eine Straftat begeht.

Farbe bekennen

Anwälte, Richter und Staatsanwälte tragen zu ihrer Robe eine weiße Krawatte.

Eine der „Vorschriften“, die sich spürbar ins Nichts auflösen. Ich trage schon seit vielen Jahren keine weißen Krawatten mehr, auch nicht in Strafverfahren. Bisher hat das noch kein Richter offen missbilligt oder mich gar ermahnt.

Mir scheint, die meisten Verteidiger im Mannesmann-Verfahren haben viel zur Auflockerung der Sitten beigetragen. Sie waren wochenlang in den Fernsehberichten mit ihren bunten Krawatten zu sehen, wie sie vor den Sitzungen und in den Pausen in der Runde mit den Herren Esser und Ackermann scherzten. Mit diesem faktischen Segen hat nach meiner Einschätzung die Zahl der Verteidiger deutlich zugenommen, die ihre weißen Langbinder in der Schublade lassen.

Niemals hat ein Rechtsanwalt

Die Gegnerin meldet sich, sagt aber nichts zur Sache. Stattdessen hat sie was zu kritisieren:

Niemals hat ein Rechtsanwalt in dieser Form (einer E-Mail) eine „Unterlassungsaufforderung“ getätigt, bzw. ein Schreiben über das Internet als rechtliches Schreiben anerkannt. …

Auch die Ausführungen in dieser E-Mail (lange Erklärungen) lassen darauf schließen, dass ein Rechtsanwalt eine „Unterlassungsaufforderung“ so in dieser Form nicht geschrieben hätte. …

Ist diese besagte E-Mail tatsächlich von Ihnen, Herr Rechtsanwalt Udo Vetter, geschrieben worden?

Ich werde nicht antworten. Die Frau „glaubt“ mir ohnehin erst, wenn sie Post vom Gericht erhält. Oder halt, den Brief betrachtet sie dann sicher auch als Fälschung.

Bundestag-planieren.de

Spott, Angst, Verachtung. Nicht unbedingt Dinge, die man positiv mit Kindererziehung in Verbindung bringt. Bis heute. Denn jetzt macht sich die Initiative „Nazis-auslachen.de“ auf, mit genau diesen Mitteln zu arbeiten. Ihr Konzept:

Die Plattform des Vereins „Schüler gegen Antisemitismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit“ ruft Jugendliche zum Einsenden witziger Videos auf, in denen der engstirnige Horizont, die Intoleranz und die Menschenverachtung der Rechtsextremen aufgezeigt werden. Die besten Videos prämiert Nazis-auslachen.de monatlich mit bis zu 750 Euro.

„Prävention statt Therapie“ heißt das Konzept, das mit Ironie und Satire gegen Rechtsextremismus arbeiten will. Die Idee dahinter: Wenn sich die Mehrheit der Jugendlichen auf dem Schulhof oder in der Freizeit täglich über die Videos unterhält, werden sich labile, der rechten Szene zuneigende Jugendliche eher selten den Rechtsextremisten zuwenden, weil sie den Spott ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler fürchten müssen.

Was für eine geniale Idee. Warum hat bis heute noch niemand daran gedacht, sich auf das Niveau der Gegenseite zu begeben und genau so zu agieren? Engstirnig, indem man eine politische Einstellung zu einer Krankheit erklärt („Prävention statt Therapie“). Intolerant, indem man Andersdenkende ausgrenzt, statt die sachliche und, wenn notwendig, rechtliche Auseinandersetzung mit ihnen zu suchen. Menschenverachtend, indem man Rechte für minderwertig erklärt, sie zu Unpersonen macht.

Seiten wie Demokraten-auspfeifen, Liberale-umerziehen, 68er-einsperren und Bundestag-planieren würden wahrscheinlich ein anderes Echo auslösen. Mit einer Förderung durch die derzeitige Bundesfamilienministerin könnten sie auch kaum rechnen.

Aber vielleicht sieht es bei der übernächsten schon ganz anders aus. Die wird sich dann mit Freuden darauf berufen, nur die Methoden zu verfeinern, welche die „Anderen“ schon eingeführt haben.

Aufmerksame Passanten

Aus dem Polizeibericht:

Hameln (ots) – (Salzhemmendorf) Aufmerksame Passanten teilten der Polizeileitstelle am Mittwoch, 22.10.2008, gegen 18.30 Uhr, über Notruf mit, dass eine männliche Person seit mehreren Stunden Leergut aus einem Wohnmobil auslade und in einen Einkaufsmarkt in der Calenberger Allee zum dortigen Pfandautomaten verbringe.

Da es in der Vergangenheit eine Handvoll Fälle gab, in denen pfandfreie Flaschen manipuliert und zu Pfandflaschen umetikettiert worden sind, überprüften Einsatzbeamte der Polizei aus Bad Münder den Mann (48).

Doch in diesem Fall war alles in Ordnung: Der 48-Jährige wollte nach eigenen Angaben in seinem Wohnmobil nächtigen und musste dazu lediglich Platz schaffen.

„Kurzerhand“ verbrachte er die rund 3500 (!) im Wohnmobil liegenden 0,5 Liter Mehrweg-PET-Flaschen aus dem Wohnmobil in den Pfandautomaten des Einkaufsmarktes. Die Flaschen hatte der 48-Jährige seinen Angaben nach über den Zeitraum der letzten 12 Monate dort gesammelt….

Quelle des Links

Welches Licht werfen Jura-Blogs?

Was beim Fernsehen erforderlich ist, kann für juristische Blogs nicht schaden. Meint jedenfalls Jurabilis und stößt anlässlich des Artikels „Rudelbums im Reisebus“ eine Qualitätsdebatte an:

Mittlerweile muss man sich leider für die meisten „Blawgs“ von Rechtsanwaltskollegen nur noch schämen. Das Licht, das von solchen Blogs auf unseren Stand fällt, ist gewiss kein gutes.

Schon seit jeher lösche ich die sich ständig wiederholenden, ansonsten aber inhaltsleeren Kommentare à la

– ist das langweilig;

– schlimmer als die Bildzeitung;

– dazu stand vor anderthalb Wochen schon mal was in einem anderen Blog;

– das Niveau hier wird auch immer schlechter;

– ich lese hier jeden Tag und schäme mich dafür.

Die Verfasser dieser Kommentare können sich jetzt hier austoben. Denn ausnahmsweise sind ihre Anmerkungen mal nicht off topic.

Da wäre da noch ein SLK

Die Gesamtforderung beträgt zwar nur 187,55 Euro. Aber selbst für die hat der Schuldner, ein Gastwirt, die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das Vermögensverzeichnis fördert immerhin einen interessanten Posten zutage:

Mercedes SLK, Baujahr 2001, Kilometerstand ca. 160.000. Eigentümer: Unterzeichner.

Ich frage mich, wieso der Gerichtsvollzieher nicht von sich aus auf die Idee gekommen ist, den Wagen zu pfänden. Für die läppische Hauptforderung zuzüglich der Verfahrenskosten sollte der Wert des Wagens doch noch ausreichen. Ein Blick in die Gebrauchtwagenbörse legt das jedenfalls nahe.

Mal sehen, was ein konkreter Auftrag an den Gerichtsvollziehber bewirkt.

Was wir vermissen werden

Die New York Times schreibt in ihrer Wahlempfehlung für Barack Obama:

Under Mr. Bush and Vice President Dick Cheney, the Constitution, the Bill of Rights, the justice system and the separation of powers have come under relentless attack. Mr. Bush chose to exploit the tragedy of Sept. 11, 2001, the moment in which he looked like the president of a unified nation, to try to place himself above the law.

Mr. Bush has arrogated the power to imprison men without charges and browbeat Congress into granting an unfettered authority to spy on Americans. He has created untold numbers of “black” programs, including secret prisons and outsourced torture. The president has issued hundreds, if not thousands, of secret orders. We fear it will take years of forensic research to discover how many basic rights have been violated.

Auch ansonsten spürt man fast körperlich den Schmerz der Redakteure über das, was aus Amerika geworden ist. Aber immerhin scheinen sie Barack Obama tatsächlich abzunehmen, dass er ernsthaft Veränderung will. Die Vision ist da. Und sie wird ernstgenommen.

Beides ist etwas, was wir im kommenden Bundestagswahlkampf mit einiger Sicherheit vermissen werden.

Kein hinreichender Verdacht

Bei einer Kontrolle auf der Straße stellten Polizeibeamte bei zwei Jungs „starken Marihuanageruch“ fest. Auf dem Boden neben den beiden fanden die Polizisten eine „in Klarsichtfolie verpackte grünliche pflanzliche Substanz, Nettogewicht: ca. 0,3 Gramm“.

Die beiden Beschuldigten erklärten lediglich, ihnen gehöre die grünliche pflanzliche Substanz nicht.

Der Staatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Er sieht keinen hinreichenden Verdacht. Weder Erwerb noch Besitz einer konsumfähigen Einheit seien feststellbar. Keinem der Beschuldigten seien die Betäubungsmittel hinreichend sicher zuzuordnen.

Ich bin überrascht. Diese Erkenntnis stellt sich sonst meist erst in der Hauptverhandlung ein, nachdem noch mal ordentlich Steuergelder verbrannt worden sind.

Großes Zeitfenster

Die DNA meines Mandanten wurde beim Bundeskriminalamt in der Gendatei gespeichert. Vor einiger Zeit stellte das Landgericht rechtskräftig fest: Die DNA-Entnahme war rechtswidrig. Die Speicherung ist unzulässig.

An sich könnte man annehmen, so ein Gerichtsbeschluss wird umgesetzt. Kleiner Irrtum. Eine Rückfrage beim BKA ergab, dass sich auch knapp ein Jahr nach der Gerichtsentscheidung nichts getan hat. Gar nichts. Ich schreibe also an das zuständige Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen, lege den Beschluss vor und bitte darum, die Löschung beim Bundeskriminalamt zu veranlassen.

Aus der Antwort:

Vorsorglich teile ich Ihnen schon jetzt mit, dass auf Grund der notwendigen Beteiligungen der zuständigen Fachdienststellen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ein entsprechend großes Zeitfenster benötigt wird, um Ihren Antrag zu bescheiden. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung unverzüglich von mir Nachricht.

Bei uns geht alles „von Amts wegen“ – wenn man repressiv gegen den Bürger vorgehen kann. Für einen Gerichtsbeschluss, der Unrecht beanstandet, interessiert man sich jedoch schlichtweg nicht, sieht dementsprechend auch keinen Grund, von sich aus einen Finger zu rühren und die Entscheidung umzusetzen. Dabei hat seinerzeit natürlich auch die zuständige Staatsanwaltschaft eine Abschrift des Beschlusses bekommen, welche ja die DNA-Speicherung beantragt hatte.

Dass man trotz klarer Sachlage nicht nur auf die Umsetzung pochen muss, sondern als offensichtlich unbequemer „Bittsteller“ auch noch auf unbestimmte Zeit vertröstet wird, überrascht mich dann doch. So eine Arroganz hätte ich jetzt nicht unbedingt erwartet. Und ich bin einiges gewohnt.