Versehen und Feiertage

Der Lohn für zwei Monate war abgerechnet. Aber weil Herr N. kündigte, schaltete sein Chef auf stur. Der Handwerksmeister zahlte einfach nicht. Auf eine Mahnung reagierte er nicht; ich hatte es nicht anders erwartet.

Kaum war die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, kam Post von seinen Anwälten. Die Kollegen sagten zu, ihr Mandant werde innerhalb weniger Tage zahlen. Vor diesem Hintergrund, baten sie, sollten wir die Klage schon einmal zurücknehmen. „Ein Prozessverfahren ist absolut nicht notwendig.“

Das Schreiben kam schon vor meinem Urlaub. Morgen mittag ist der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, denn ich habe die Klage nicht zurückgenommen. Das war die richtige Entscheidung, denn der Lohn ist noch immer nicht gezahlt.

Ich wette, spätestens morgen früh rufen die gegnerischen Anwälte an, erzählen was von Versehen und Feiertagen, versprechen sofortige Zahlung und schlagen vor, den Gerichtstermin aufheben zu lassen. Weil es sich doch nicht lohnt, diesen ganzen Aufwand zu machen.

Abgesehen davon, dass ich nur fünf Minuten mit der U-Bahn fahren muss, vertraue ich in diesem Fall ganz meinem Bauchgefühl. Und das sagt, unbedingt ein Versäumnisurteil erwirken.