Gehen dich einen Scheißdreck an

Ob Polizisten ihren Dienstausweis vorzeigen müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen gilt § 9 der Polizeidienstverordnung 350:

(1) Der Schutzpolizeibeamte ist im Dienst grundsätzlich durch seine Dienstkleidung ausgewiesen.

(2) Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen. Der Beamte ist berechtigt, dieses Ansuchen abzulehnen, wenn nach den Umständen keine vernünftigen Zweifel an seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bestehen.

Ich verstehe das so, dass auch der Schutzpolizeibeamte seinen Dienstausweis auf Verlangen zeigen muss, wenn er eine Amtshandlung vornimmt. Zum Beispiel eine Ausweiskontrolle. Er kann es aber normalerweise ablehnen, seinen Ausweis vorzuzeigen, weil er ja Uniform trägt und nicht Wilhelm Voigt heißt.

In einem Fall hörte sich die Ablehnung so an:

Der Name und der Ausweis gehen dich einen Scheißdreck an.

Ob sich der Verordnungsgeber eine „Ablehnung“ so vorgestellt hat?

Keine Abnutzung

Aus einem Schriftsatz:

Die Beklagten verkennen, dass Fußleisten grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen.

Das werden alle Mieter bestätigen können. Ausgenommen vielleicht jene, die Kinder haben. Oder einmal im Jahr eine Party geben.

Alles in 140 Zeichen: Tote Abende

* Kostenlose Telefonberatung? Nie anfangen mit: „Ich habe 75 Fragen.“ Anfangen mit: „Ich suche einen Anwalt, Sie sollen ja der Beste sein.“

* 87 % der Arbeitnehmer haben laut Studie keine Lust auf ihren Job. Würde gern mal einem von den 13 % begegnen.

* Geschäfte müssen samstags wieder um 14 Uhr schließen. Die Prokrastination des unvermeidlichen Einkaufs macht einem den ganzen Tag kaputt.

* Theodor-Heuss-Brücke. Fahrer hinter mir regt sich so über meine gemächlichen 60 (erlaubt 80) auf, dass er die Überholspur nicht bemerkt.

* Vierjährige: „Gibt es Gott auch ohne die Welt?“ Mutter: „Ja, klar.“ Kind könnte / sollte später wegen Erziehungsfehlern klagen. Marktlücke?

* „Schatz, sollen wir heute schön Sex haben?“ Ich bin offenbar in den SMS-Verteiler für tote Abende gerutscht. Dabei nur Anwalt, nicht Kunde.

(Recycled from Twitter)

Ich darf „verlängern“

HealthCity, mein Sportstudio, möchte den Beitrag erhöhen. Wegen gestiegener Kosten, blablabla. Und das auch gleich noch zum 1. März 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt wird mir gnädigerweise die Möglichkeit gegeben, meinen Vertrag zu den erhöhten Preisen zu „verlängern“.

Ich habe meinen Standpunkt in einer Mail klargemacht:

Sehr geehrte Frau S.,

Ihr Schreiben vom 13. Januar 2009 habe ich erhalten.

Mein Vertrag sieht keine einseitige Preiserhöhung während der Laufzeit vor. Demgemäß sind Sie nicht berechtigt, einseitig den Monatsbeitrag während der Laufzeit zu erhöhen.

Ich stimme der Erhöhung auch nicht zu. Der Vertrag ist demnach zu den aktuellen Konditionen weiter zu erfüllen.

Ich widerspreche schon jetzt einer eventuellen Abbuchung höherer Beiträge.

Kündigen kann das Studio, ebenso wie ich, frühestens zum November 2009. Mal sehen, ob sie das wirklich machen.

Abwrack-Kontakte

Der Anrufer (Mandant, Import/Export) will wissen, ob ich Kunden habe, die einen mindestens neun Jahre alten Wagen besitzen, der mindestens ein Jahr auf sie zugelassen ist. Er hätte einen tollen Geschäftsvorschlag für sie. Etwa einen Tausender könnten die Betreffenden verdienen. Ohne Arbeit.

Ich erkläre, dass ich wenig Lust und reichlich Angst hätte, aktiv beim Schrottrush mitzumachen. Das riecht schon jetzt nach Ärger (Stichwort: „Haltefrist“). Er versteht das voll und ganz.

Meine Idee mit der speziellen Kontaktbörse im Internet findet er aber super. Er will gleich seinen Webmaster anrufen.

Polizei will auch an Mautdaten

Im Mordfall Kardelen möchte die Polizei auch Mautdaten auswerten, berichtet Focus online:

Ebenso könnten die Maut-Automaten an den Autobahnen wichtige Hinweise enthalten. Die brückenartigen Geräte kontrollieren alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen auf die fällige Mautgebühr. Viel wichtiger ist jetzt aber: Die Automaten liefern auch Fotos von Fahrern und Kennzeichen der Lkw. Polizeisprecher Schneider: „Wir werden jede Möglichkeit nutzen, um den Täter zu finden.“

Allerdings ist es verboten, die Mautdaten zum Zweck der Strafverfolgung zu verwenden (§ 7 Absatz 2 Satz 2 Autobahnmautgesetz). Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Eine andere Frage ist, wie lange noch.

0,5 Stunden

Ich zahle gerade die Rechnung eines Elektrikers. Eine Position macht mich stutzig:

0,5 Stunden Elektrotechniker am 8. Januar 2009

Da hat sich der Handwerker die Sache angesehen und gesagt, was der Austausch eines Durchlauferhitzers kostet. Erledigt wurden die Arbeiten am 12. Januar.

Hätte er auch eine Rechnung über die halbe Stunde geschickt, wenn er den Auftrag nicht erhalten hätte?

Na ja, lassen wir es dabei. Der Mann ist gut. Fahrtkosten hat er nicht aufgenommen; 3 % Skonto gewährt er auch.

Nicht von uns

Die Firma Netzoptiker hat 42,73 Euro abgebucht. Von unserem Kanzleikonto. Bei der Bank, wo wir die Lastschrift (problemlos) stornierten, hieß es, Netzoptiker habe versichert, das Einverständnis mit der Abbuchung liege vor.

Ein Einverständnis vielleicht, aber nicht von uns.

Guter Dinge

Die Mandantin hat den Telefonanbieter gewechselt. Von der Firma A. zur Firma V. Am 30. Dezember 2008 wurde der Wechsel, wie angekündigt, vollzogen. Die bis dahin tadellos funktionierenden Leitungen waren tot…

… und erwachten nicht wieder zum Leben. Entgegen der Ankündigung. Die Firma V. kennt auf die Beschwerden der Mandantin nur eine Reaktion: Der Fehler liege in der Hausleitung, dafür sei man nicht verantwortlich. Sogar als SMS wurde der Frau diese Nachricht geschickt. Gleich mehrmals, damit es sich auch einprägt.

Es wäre schon ein ziemlich merkwürdiger Zufall, wenn die Leitungen ausgerechnet an dem Tag kaputtgehen, an dem der Telefonanbieter gewechselt wird. Für den 30. Dezember ist auch nur mäßige Kälte gemeldet, kein Erdbeben.

Anscheinend erbt die Firma V. öfter marode Leitungen. Mir sind einige Fälle erinnerlich, in denen ähnlich argumentiert wurde. Auf ein Anwaltsschreiben mit deutlicher Fristsetzung und Kündigungsdrohung hin funktionierten die Leitungen dann meistens wieder. Und wenn nicht, wurde die Vertragsauflösung akzeptiert.

Sogar die Anwaltskosten hat V. gezahlt. Was den neuen Fall betrifft, bin ich deshalb guter Dinge.

Wir kennen unsere Fehler

Betriebskosten müssen bekanntlich bis zum Ablauf des Folgejahres abgerechnet sein. Eine spätere Korrektur ist in Grenzen möglich. Vor allem dann, wenn der Fehler nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.

Vor diesem Hintergrund würde ich überlegen, ob ich es so formuliere wie dieser Vermieter:

Um die Verjährungsfristen einzuhalten, sind wir leider gezwungen, die Abrechnungen nun zu versenden. In dieser Abrechnung gibt es noch immer Positionen, die von Mietern bemängelt werden. Wir werden das Unternehmen, das für uns die Abrechnungen erstellt, beauftragen einzelne Positionen noch einmal zu prüfen und zu ändern. Wir werden Ihnen die Korrekturen im nächsten Jahr schnellstmöglich übersenden.

Zielsicherer kann man sich wohl nicht ins Knie schießen.