Erst mal ohne Wahlcomputer

Der Bürger muss seine Wahl und die Abstimmung insgesamt nachvollziehen und überprüfen können. Die bisher zum Beispiel bei Bundestagswahlen verwendeten Wahlcomputer genügen diesen Anforderungen nicht. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Verwendung von Wahlcomputern für grundgesetzwidrig erklärt.

Pressemitteilung des Gerichts