An die Deckung denken

Das Verfahren schleppt sich schon Jahre hin. Es war sogar unterbrochen. Es sollte abgewartet werden, wie ein Strafverfahren ausgeht.

Zur absehbar letzten Verhandlung war heute die bayerische Anwältin angereist, welche den Fall bearbeitet. Sie war sichtlich hochgestimmt und äußerte gleich beim einleitenden Smalltalk mit dem Gericht den Wunsch, mein Mandant möge die sechsstellige Forderung doch anerkennen – ‚damit es nicht noch teurer wird‘.

Ich habe schon am Gesicht der Richterin gesehen, dass die Einschätzung der Anwältin nicht so ganz mit ihren Überlegungen konform geht.

Die Richterin erklärte dann auch freundlich, aber bestimmt:

‚Die Klage ist unbegründet.‘ Mit einem Blick auf die drei Aktenordner, die mittlerweile vollgeschrieben sind, fügte sie an: ‚Ich sehe auch nicht, was jetzt noch Neues vorgetragen werden könnte, das meine Meinung ändert.‘

Eine fundierte Meinung, wie ich anfügen möchte. Die Anwältin ließ sich zwar nichts anmerken. Ich weiß auch nicht, ob sie den Ablauf selbstkritisch analysiert. Für mich war es auf jeden Fall eine gute Erinnerung an den bewährten Grundsatz, im Gerichtssaal auch immer an die Deckung zu denken.