Die Regierung weiß nichts, muss aber handeln

Wochen- und monatelang hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen getönt, Kinderpornografie sei ein Millionengeschäft. Nun gibt die Bundesregierung, allerdings das Wirtschaftsministerium, auf eine Anfrage der FDP zu:

Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland.

Entweder weiß Frau von der Leyen mehr als die Bundesregierung, der sie angehört. Oder sie behauptet ins Blaue hinein oder aus dem Bauch heraus etwas, für das es derzeit weder Erkenntnisse noch Belege gibt.

In der Antwort der Bundesregierung wird zwar noch auf internationale Erkenntnisse hingewiesen. Diese sind aber wenig geeignet, die Mär von der Kinderpornoindustrie zu stützen. Mit Geld zu tun hat einzig der Verweis auf Erkenntnisse aus dem Jahr 2004, wonach über Konten, die im Zusammenhang mit Kinderpornografie gesehen wurden, in einer Woche 1,3 Millionen US-Dollar geflossen sind. Bis heute fehlt allerdings jeder Beleg dafür, dass der angebliche Zahlungsstrom tatsächlich aus Geschäften mit Kinderpornografie herrührt.

Andere Zahlen kann die Bundesregierung offensichtlich nicht nennen. Stattdessen wird angeführt, die Zahl der kinderpornografischen Abbildungen im Netz habe sich von 1998 bis 2008 von 100.000 auf 15 Millionen erhöht. Dies ist, Richtigkeit unterstellt, wohl zunächst dem Umstand geschuldet, dass das Internet 1998 noch in den Kinderschuhen steckte. Zum anderen gibt die Zahl der kinderpornografischen Inhalte im Netz keinen Aufschluss darüber, ob mit ihnen Geld verdient wird.

Weiter beruft sich die Regierung auf den Bericht der Internet Watch Foundation. Dieser Verband verwaltet in England unter anderem die Sperrliste für Kinderpornoseiten. Die IWF soll in ihrem Jahresbericht 2008 festgestellt haben, „ein Großteil“ der kinderpornografischen Seiten im Netz sei kommerziell organisiert. So weit ich das recherchieren konnte, wird in dem Jahresbericht zwar diese Wertung geäußert – überprüfbare Rohdaten nennt die IWF aber auch nicht.

Es lässt sich also festhalten, dass die Bundesregierung so einen grundrechtsintensiven Eingriff wie die Internetzensur durchpauken will, obwohl sie eingestandenermaßen keine belastbaren Daten für ihre Behauptungen hat.

Das gilt nicht nur für die Frage nach dem angeblichen Kommerz mit Kinderpornos. Sondern auch für die meisten anderen Kritikpunkte, die gegen die geplanten Stoppschilder geübt werden. Die meisten anderen Fragen werden mit dem Eingeständnis beantwortet, nichts Genaues zu wissen. Odem.org hat die entlarvenden Passagen zusammengestellt.

Zum Geschäft mit den Kinderpornos habe ich mich bereits hier geäußert.

Einfache körperliche Gewalt

Er ist Zucker für die Fantasie, dieser dehnbare Begriff im Polizeirecht. Denn was steckt hinter der „einfachen körperlichen Gewalt“? Damit kann der sanfte Stups eines Polizeibeamten gegen die Schulter eines festgenommenen Ladendiebes gemeint sein. Aber auch ungezählte brutale Faustschläge auf Augen, Mund und Nase fallen unter diese Lesart.

Genaus dies bekam am 15. Dezember 2002 der 39-jährige Andreas K. aus Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke) zu spüren. Und er wehrte sich mit dem richtigen Gegenmittel, einer Amtshaftungsklage. Sicher, K. war reichlich alkoholisiert. Er belästigte in diesem Zustand bei einer Party die Mädchen des Fanfarenzuges. Polizeibeamte waren bemüht, den unliebsamen Störer „wegzubringen“.

Seitdem leidet der Heizungsbauer unter einer Querschnittslähmung und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Die Folgen einer einfachen körperlichen Gewalt? Weil die Polizeibeamten das Rückenmark des Handwerkers verletzten, bekam der jetzt vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Land muss im Rahmen der Amtshaftung zudem mit 50 Prozent für alle Folgeschäden aufkommen. Dazu zählen der Verdienstausfall und ein rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung.

Sicher, der betrunkene Andreas K. hatte an diesem Abend randaliert. Er wollte partout nicht in den Streifenwagen und wehrte sich. „Er machte Randale“, so heißt in der Akte. Er bot damit Anlass zum gewaltsamen Einsatz der Polizei, so stellt es das Gericht fest. Einerseits.

Andererseits: Die Beamten, die von einem „ganz normalen Einsatz“ sprachen, beachteten nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das konnte im zwei Jahre langen Streit zwischen K.s Anwalt Rolf Lammermann und den Anwälten des Landes nur ein Gutachter herausarbeiten. Dessen medizinischer Befund ergab: Womöglich wurde K. von den Beamten im Schwitzkasten bis zu einer Minute die Luft abgedrückt. Oder ein Polizeiknie drückte dem am Boden liegenden Handwerker mit Gewalt in die Wirbelsäule.

Fest steht: Durch den Einsatz verschob sich ein Wirbel um 3 Zentimeter, das Rückenmark wurde verletzt. Andreas K. hatte in seiner Amtshaftungsklage ein angemessenes Schmerzensgeld vom Land gefordert. Das Oberlandesgericht Hamm dachte an 200.000 Euro, strich dann die Hälfte, weil es eine Mitschuld des Klägers sieht (AZ: 11 U 175/07).

Solche Gerichtsverfahren sind schwierig, weil sich das Land meistens lange und heftig wehrt. Das Opfer eines SEK-Einsatzes etwa musste acht Jahre lang prozessieren. Beamte des Spezialeinsatzkommandos hatten am 8. Dezember 2000 in Siegburg den unschuldig verfolgten Fliesenlegermeister Josef H. mit „einfacher körperlicher Gewalt“ zum Frührentner gemacht. Erst das OLG Köln urteilte ähnlich wie die Hammer Kollegen gegen das Land (AZ: 7 U 53/08).

Das Land widersetzte sich auch vehement dem Anspruch eines Landwirts aus dem Raum Kleve. Dessen drei trächtige Kühe waren von Polizeibeamten erschossen worden – die Tiere waren der Weide entkommen. Doch die Beamten hatten nicht einmal versucht, die Kühe Tiere durch einen Veterinär betäuben zu lassen.

Das Landgericht Kleve (AZ: 1 0 156/05) verurteilte das Land zum Schadensersatz. Die Berufung des Landes war ohne Erfolg. Wer landauf, landab nach mehr solcher Fälle fragt, stößt bei Polizei und Justiz auf größere Gedächtnislücken. „Wir führen darüber keine Statistiken“, heißt es immer wieder zur Rechtfertigung.

Deswegen auch führt die Eingabe des Begriffs „Amtshaftungsklage“ beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik zu dieser Antwort: „Die Suche erbrachte leider kein Ergebnis. Überprüfen sie die Rechtschreibung oder versuchen sie es mit einem allgemeineren Suchbegriff“. Da ist er wieder. Der Freiraum für die Fantasie. (pbd)

Zum Thema: Klage gegen Wasserwerfereinsatz durch NRW-Beamte

Man kann das Grinsen ahnen

Wieder ein klares Bekenntnis:

In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden.

CDU-Abgeordneter Thomas Strobl auf abgeordnetenwatch.de.

Die Beteuerungen, Netzsperren seien ausschließlich Kinderpornografie vorbehalten, sind schlicht unglaubhaft. Das Argument Kinderpornografie ist nur der bequeme Türöffner, um Stoppschilder vor weitere unliebsame Inhalte stellen zu können. Morgen trifft es Islamisten und die Hersteller von PC-Spielen, übermorgen Tauschbörsen und Webseiten, auf denen Meinungen abseits des Mainstreams vertreten werden.

Selbst wenn man den heute Verantwortlichen die Gutmenschen abnimmt (was ich nur noch bedingt tue), ist nicht zu vergessen: Gesetze, die heute gemacht werden, sind der Werkzeugkoffer, aus dem sich künftige Regierungen bedienen werden.

Im Fall der Internetzensur könnte das mit einem schäbigen, selbstzufriedenen Grinsen geschehen.

(netzpolitik.org)

Frankreich: Filesharing-Regelung verfassungswidrig

Eine wichtige Nachricht aus Frankreich: Der Verfassungsrat hat die Internetsperren für Raubkopierer für verfassungswidrig erklärt. Per Gesetz hatte die Nationalversammlung im Mai bestimmt, dass eine Überwachungsstelle vermeintliche Raubkopierer aufspürt und sie drei Mal verwarnt. Beim dritten Verstoß wäre der Internetanschluss für ein Jahr gesperrt worden, hätte aber weiter bezahlt werden müssen.

Die obersten französischen Richter sehen die Kommunikationsfreiheit verletzt. Außerdem die Unschuldsvermutung, denn der Anschlussinhaber müsse nicht zwingend der „Täter“ sein. Eine Umkehr der Beweislast sei verfassungswidrig.

Bericht bei stern.de, weitere Quellen.

Trittbrettfahrer mahnen ab

Die Wettbewerbszentrale, eine der fleißigsten Abmahnerinnen in Deutschland, hat Probleme mit Trittbrettfahrern. Unbekannte Dritte schicken Abmahnungen unter der Bezeichnung Zweigstelle Hamm-Bellendorf der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Es wird die Verletzung von Wettbewerbsregeln im Internet beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale verlangt.

Die echte Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass es sich hier um fingierte Abmahnungen handelt. Sie rät auf die in der Abmahnung gestellten Forderungen nicht einzugehen und insbesondere keine Zahlungen zu leisten.

Die Staatsanwaltschaft soll eingeschaltet sein.

Zählmaschine

Eigentlich wollte der Mitarbeiter der Gerichtskasse den Berg Geldscheine, den ich ihm in mehreren Tranchen durch die Kassenschleuse schob, eigentlich von der Maschine zählen lassen.

Die verweigerte aber den Dienst; Ersatz scheint nicht vorhanden. Ich las in einem unbequemen Watesessel gemütlich die Rheinische Post, während vier Mitarbeiter manuell zählten.

Kurz vor dem Sportteil waren sie fertig. Ich war irgendwie auch froh, den Inhalt der Otto-Mess-Tüte gegen einen unscheinbaren Kassenstempel getauscht zu haben.

Den Tipp mit der Plastiktüte hatte ich übrigens vom Mitarbeiter der Bank. Vor allem von Alukoffern rät er dringend ab.

SMS preiswert – aber nur im Ausland

Telefonieren mit dem Handy aus dem Ausland wird ab dem 1. Juli billiger (Einzelheiten). Die EU-Kommission schränkt damit die Abzocke durch überhöhte Roaminggebühren ein.

Interessant: Eine im Ausland versandte SMS wird inklusive Umsatzsteuer nur noch knapp 13 Cent kosten. Das ist deutlich weniger, als etablierte Anbieter wie T-Mobile oder Vodafone für in Deutschland verschickte SMS berechnen. Diese SMS kosten meist 19 Cent.

Sollte uns das zu denken geben?

Zuvorkommend

Ich hatte heute nicht nur das Vergnügen, an einer umfangreichen Haftprüfung mitzuwirken. Ich darf für meinen Mandanten auch eine Kaution stellen.

Das ist nicht so simpel.

Man kann nicht einfach zur Gerichtskasse gehen, das Aktenzeichen nennen und sagen: Hallo, ich zahle in der Strafsache gegen Herrn J. eine halbe Million ein. Nein, das Geld muss hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist ein gesondertes Verfahren mit eigenem Aktenzeichen und Formularen. Bürokratischer Horror.

Nach der Haftprüfung ging ich gleich zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf. Meine Befürchtungen bewahrheiteten sich nicht. Die zuständige Mitarbeiterin hatte gleich Zeit für mich, bot mir einen Platz an, besorgte die richtigen Papiere. Dann half sie mir geduldig, alles auszufüllen. Vorher hatte sie noch bei der Rechtspflegerin angerufen und angekündigt, dass ich wegen ein paar Unterschriften, mit denen die Hinterlegung dann genehmigt wird, vorbei komme.

Die Rechtspflegerin sagte zu, auf mich zu warten, obwohl es kurz vor der Mittagspause war. Sie prüfte die Papiere und segnete alles ab.

Alles lief zuvorkommend, freundlich und kompetent. Dafür dankt vor allem mein Mandant, der nämlich nun zurück zu seiner Familie darf.

„Nicht gewünscht“

Wer Handyverträge abschließt, muss auf das Kleingedruckte achten. Manche Anbieter verticken nicht nur Mobilfunktarife, sondern auch Zusatzoptionen. Debitel bietet zum Beispiel ein Jamba-Paket („gemäß Preisliste“) an.

Für dieses Paket wurden auch Herrn A. sofort die Gebühren abgebucht. Auf mehrmaligen Protest kriegte der Kunde nur folgende Antwort:

Auch die Rücksprache mit Ihrem Mobilfunkanbieter belegte, dass mit Abschluss des Mobilfunkvertrages im Oktober 2008 ein Jamba Info-Kanal mit bestellt wurde

Dabei hat Herr A. sogar alles richtig gemacht. Sein Mobilfunkvertrag sieht an fraglicher Stelle nämlich so aus:

090608a1

Ziffernraten

Habe gerade einer Rechtsanwältin am Telefon gesagt, dass ihr Briefbogen suboptimal ist.

Das Aussehen ist mir egal. Aber kleine Schnörkelschrift und ein veraltetes, vielleicht auch eingestaubtes Fax führen dazu, dass bei der Telefonnummer eine 8 nicht von einer 0 zu unterscheiden ist, eine 1 nicht von einer 7. Wenn man beide Zahlen verwechselt, landet man übrigens bei der örtlichen AOK.

Sie will sich drum kümmern.

Wahrhaftig

Natürlich wissen wir alle, dass Stoppschilder vor Kinderpornografie (oder was das Bundeskriminalamt dafür hält) nur der Einstieg in die staatliche Zensur sind. Die Fahrkarte nach China. Während andere immer noch scheinheilig versichern, es gehe ja nur um die Kinder und selbstverständlich nicht um sonstige Inhalte, spricht SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz in der Berliner Zeitung wahrhaftig:

Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden. Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt.

Ausdrücklich nennt er, neben islamistischen, auch „verfassungsfeindliche“ Inhalte. Offensichtlich ist diesem Mann nicht mal bewusst, dass verfassungsfeindliche Schriften (oder was die geliebte Bundesregierung dafür hält) keineswegs „kriminell“ sind – es sei denn, sie erfüllen bestimmte Straftatbestände. Volksverhetzung zum Beispiel.

Und genau deshalb, vielleicht solllte das Herrn Wiefelspütz mal jemand ausrichten, kann man in deutschen Buchläden abseits von den Grabbeltischen „rechte“, „linke“, „anarchistische“, „extremistische“ und sonstwie aus seiner Sicht verquere Literatur kaufen. Oft liegen diese Werke, seien es Bücher oder Zeitschriften, im Regal „Politik“ oder „Geschichte“ einträchtig nebeneinander. Die Bestellkataloge machen ohnehin keinen Unterschied und die Buchhändler empfinden sich nicht als moralische Instanz.

Das alles nennt sich Meinungs- und Informationsfreiheit und soll dem Vernehmen nach im Grundgesetz festgeschrieben sein. Jenes Grundgesetz hat trotz der Verfügbarkeit rechter, linker, anarchistischer, extremistischer und verquerer Schriften übrigens bis heute gut überlebt; es hat uns Freiheit gegeben. Politiker, die mir vorschreiben wollen, was ich lesen darf und was nicht, sei es nun auf Papier oder im Internet, wollen diese Freiheit zerstören.

Wer ist der Verfassungsfeind, Herr Wiefelspütz?

Nachtrag: Dr. Wiefelspütz will gegen den Artikel vorgehen. Er habe, schreibt er auf abgeordnetenwatch.de, die Zitate nicht autorisiert. Ihm sei etwas „angedichtet“ worden.

Nachtrag 2: Wiefelspütz strikt gegen Internetzensur

Innenminister greifen durch

Die deutschen Innenminister fordern ein schnelles Verbot von Hausaufgaben. Auf ihrer Frühjahrstagung waren sie sich einig, dass Hausaufgaben Jugendliche frustrieren. „Frust ist ein wesentlicher Grund dafür, dass junge Menschen Amok laufen“, erklärten die Politiker. „Fast alle Amokläufer haben sich mit Hausaufgaben beschäftigt, bevor sie sich zu ihren gefährlichen Aktionen hinreißen ließen.“

Hausaufgaben sollen möglichst noch vor der Bundestagswahl verboten werden. Wegen der Gefahr, dass emsige Schüler sich von indischen Nachhilfelehrern Hausaufgaben übers Internet aufgeben lassen, erwägen die Innnenminister die Einführung des sogenannten Internetpasses. Dieser muss vorgezeigt werden, wenn Domains im Ausland aufgerufen werden.

Mit anderen möglichen Anreizen für Amokläufe werden sich die Innenminister aus Zeitgründen erst in der Zukunft beschäftigen können. Über privaten Waffenbesitz wird nach dem jetzigen Terminplan auf der Herbstkonferenz im Jahre 2022 beraten.