Unbekannter Besuch

Wenn sich Mieter über Nachbarn beschweren, werden sie oft gebeten, „Lärmprotokolle“ zu führen. Damit soll dann eine mögliche Kündigung begründet werden. Vorhin hatte ich so ein Lärmprotokoll auf dem Schreibtisch. Zu einzelnen Tagen heißt es da:

– 0.45 Uhr: Frau J. kommt nach Hause.

– 20.35 Uhr: Der Sohn von Frau J. spielt mit einem Ball und springt in der Wohnung herum.

– 02.00 Uhr: Der Besuch von Frau J. verlässt die Wohnung.

– 18.45 Uhr: Frau J. wäscht wieder übermäßig Wäsche.

– 22.50 Uhr: Frau J. und unbekannter Besuch schauen Fernsehen. Lautes Lachen.

Vielleicht hätte die Hausverwaltung den empfindlichen Nachbarn auch erklären sollen, was richtige Kündigungsgründe sind. Mit so was dürfte man jedenfalls bei den allermeisten Richtern Schiffbruch erleiden.

Am schönsten finde ich aber die Stelle mit dem „unbekannten Besuch“. Zwei Worte, die so viel sagen. Über die Beschwerdeführer.