Die Last mit den Lastschriften

Wenn Mandanten mein Honorar in Raten zahlen wollen, bestehe ich (meistens) auf einer Einzugsermächtigung. Dann lässt sich ein Lastschrift-Dauerauftrag einrichten. Mit dem angenehmen Effekt, dass der Zahlungseingang unter automatischer Kontrolle ist. Geht eine Lastschrift zurück, steht das nämlich auf dem Kontoauszug.

Dass Lastschriften platzen, ist keine Seltenheit. Bei einem Mandanten nimmt das aber schon groteske Züge an:

– Lastschrift zum 15. des Monats geplatzt: Wir sollen besser zum 20. des Monats abbuchen.

– Lastschrift zum 20. des Monats geplatzt: Wir sollen besser zum 10. des Monats abbuchen.

– Lastschrift zum 10. des Monats geplatzt: Wir sollen unbedingt und ausschließlich zum 1. des Monats abbuchen.

Was hatten wir noch nicht? Der 25. wäre doch ein schönes Datum…