Liebe Postbank

Postbank Hamburg

Auskunftsverlangen gemäß § 34 BDSG
Mein Girokonto

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stiftung Warentest berichtet, Sie hätten externen Finanzberatern, die in keinem Anstellungsverhältnis zur Postbank stehen, Zugriff auf Kundenkonten gewährt. Diese „Finanzberater“ sollen dadurch unter anderem die Möglichkeit gehabt haben, bei Geldeingängen Kunden auf Anlagemöglichkeiten hinzuweisen.

Ihr Unternehmen hat dies im Kern bestätigt, aber einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen nicht erkennen wollen.

Ich mache hiermit meinen Auskunftsanspruch gemäß § 34 BDSG geltend und bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Daten zu meinem Giro- oder Postcardkonten haben Sie an Finanzberater oder sonstige Dritte herausgegeben?

2. Wer war der Empfänger dieser Daten?

Ich erwarte keine schwammigen Angaben, sondern fordere Sie auf, konkret zu benennen, welcher „Finanzberater“ oder sonstige Dritte wann welche Daten (Umsätze, Kontostände etc.) zu meiner Bankverbindung abgefragt bzw. auf sonstige Weise erhalten hat.

Für die Antwort setze ich eine Frist bis zum 3. November 2009. Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend ausfallen, behalte ich mir vor, den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass ich eine Übermittlung von Zahlungsdaten meiner Bankverbindung an Personen, die noch nicht einmal bei der Postbank angestellt sind, als grobe Verletzung des Bankvertrages ansehe. Insbesondere kann ich mich nicht erinnern, mein Einverständnis zu derartigen Praktiken gegeben zu haben, schon gar nicht für Werbezwecke (um anderes handelt es sich ja nicht).

Hiermit widerspreche ich einer solchen Praxis auch ausdrücklich. Sollten Sie sich auf ein vermeintliches Einverständnis meinerseits berufen wollen, widerrufe ich diese eventuelle Erklärung hiermit.

Bitte teilen Sie mir mit, wie sie die Vertraulichkeit meiner Kontodaten künftig gewährleisten wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter

Nachtrag: Ähnliches Schreiben von RA Thomas Stadler