DigiProtect sagt, wie es ist

Vielleicht hätten die jemand fragen sollen, der sich auskennt. Das war meine erste Reaktion auf die Pressemitteilung, mit der sich die Filesharer-Abmahnzentrale DigiProtect zu einem verräterischen Fax eines ihrer Vertragsanwälte äußert.

In diesem Fax, dessen Echtheit DigiProtect jedenfalls nicht in Abrede stellt, hatte der Frankfurter Anwalt einem englischen Kollegen eingehend erläutert, wie das Geschäftsmodell Massenabmahnung funktioniert. Dabei hatte er unter anderem zu verstehen gegeben, dass vor allem einer zu schonen ist: der Rechteinhaber, von dem DigiProtect den Auftrag zur Überwachung von Tauschbörsen erhält. Der Rechteinhaber werde grundsätzlich nicht mit Kosten belastet. Das ist problematisch. Wieso, habe ich hier erläutert.

Bis zu Punkt 6 enthält die Pressemitteilung nur Blabla, das mit der Problematik nichts zu tun hat. Dann wird es jedoch interessant. So heißt es:

DigiProtect tritt prinzipiell gegenüber Abzumahnenden konsensorientiert auf, indem es diesen bei der ersten Kontaktaufnahme mittels einer Abmahnung eine Einigung auf dem Vergleichswege anbietet…

Dieser „Vergleichs“betrag beträgt für Filme und Musik normalerweise 400 bis 600 Euro. Nur bei Pornos darf es gerne auch mal etwas mehr sein. Richtig interessant wird die Aussage aber in Zusammenhang mit folgendem Satz:

Das im Vergleichswege übermittelte Angebot ist so kalkuliert, dass die Kosten bzw. Ansprüche aller am jeweiligen Abmahnverfahren Beteiligten damit abgegolten werden können.

Das klingt jetzt dummerweise so, als würde DigiProtect genau den seit langem gehegten Verdacht bestätigen, welchen das Fax des Frankfurter Anwalts noch bekräftigt hat. Dass es nämlich keine Verpflichtung der Auftraggeber gibt, die horrenden Gebühren selbst zu erstatten, welche den Abgemahnten in Aussicht gestellt werden, sollten sie den Vergleich nicht annehmen. Für diesen Fall wird nämlich ganz schnell und brutalstmöglich eskaliert und mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro gedroht – pro Song oder Film. Das ergibt dann schon bei kleineren Fällen schnell Anwaltsgebühren, die in Bereiche von 5.000 bis 10.000 Euro gehen.

Wenn aber, um DigiProtect beim Wort zu nehmen, schon das Vergleichsangebot von 400 bis 600 Euro reicht, um neben allen anderen Kosten auch die der Anwälte zu decken, gibt es wegen entsprechender Honorarabsprachen oder gar der „no cost“-Zusage eben keine höheren Ansprüche.

Der letzte Punkt, wonach die Anwälte in „einwandfreier Form“ ihr Honorar liquidieren, könnte deshalb bewusst so spitzfindig formuliert sein. Dass Anwälte in der Lage sind, eine formell einwandfreie Rechnung (mit Steuernummer und so) zu schreiben, wird ja auch weniger angezweifelt. Viel interessanter sind die Zahlen, die in der Rechnung stehen…