Die Strafversetzung war für die Öffentlichkeit und die Vorgesetzten  naheliegend –  nach alledem, was bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verschlampt worden war. Doch deren  ehemaliger Chef Heinrich Franzen leuchtet diese Verbannung nicht ein, er wehrt  sich dagegen. Wie es sich womöglich für einen Leitenden Oberstaatsanwalt gehört,  tut er es juristisch:
Der 63-jährige Franzen klagt vor dem Verwaltungsgericht  Düsseldorf und
will dort – zunächst in einem Eilverfahren – erreichen, dass seine Abordnung  aus Mönchengladbach ins Düsseldorfer Justizministerium aufgehoben wird.
„Massive  Fehler“ und „schwer wiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse“ der Staatsanwalt Mönchengladbach hatte vor vier Monaten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eingeräumt. Und damit eine skandalöse, 5  Jahre lange  Pannenserie bestätigt.
Im Klartext: Heinrich Franzen hat jahrelang Pfuschereien geduldet und unter der  Decke gehalten. Während gegen ihn und eine beteiligte Staatsanwältin nur  Disziplinarverfahren eingeleitet werden, muss sich eine Justizangestellte  strafrechtlich verantworten. Ihr wird
Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil  auch durch ihre Fehler ein
verurteilter Kinderschänder nicht in Haft kam und ein  mutmaßlicher Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. „Der  Wechsel an der Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus  der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen  und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten“, betonte seinerzeit die  Ministerin und rief Franzen zu sich. Der war  seinerzeit sogar einverstanden, weil er wohl glaubte, er komme nach der üblichen  Frist von drei Monaten in seine einstige Heimatbehörde zurück.
Die Abordnung dient der Klärung „der Verantwortlichkeiten für gravierende Fehler“, heisst es im Justizministerium. Franzens Anwalt kontert: „Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht klären konnte, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen Herrn Franzen vor!“ Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts will, so Behördensprecherin Yvonne Bach, im vorläufigen Eilverfahren „noch vor Weihnachten entscheiden“. (pbd)
