Düsseldorf: Staatsanwalt klagt gegen Strafversetzung

Die Strafversetzung war für die Öffentlichkeit und die Vorgesetzten naheliegend – nach alledem, was bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verschlampt worden war. Doch deren ehemaliger Chef Heinrich Franzen leuchtet diese Verbannung nicht ein, er wehrt sich dagegen. Wie es sich womöglich für einen Leitenden Oberstaatsanwalt gehört, tut er es juristisch:
Der 63-jährige Franzen klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und
will dort – zunächst in einem Eilverfahren – erreichen, dass seine Abordnung aus Mönchengladbach ins Düsseldorfer Justizministerium aufgehoben wird.
„Massive Fehler“ und „schwer wiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse“ der Staatsanwalt Mönchengladbach hatte vor vier Monaten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eingeräumt. Und damit eine skandalöse, 5 Jahre lange Pannenserie bestätigt.
Im Klartext: Heinrich Franzen hat jahrelang Pfuschereien geduldet und unter der Decke gehalten. Während gegen ihn und eine beteiligte Staatsanwältin nur Disziplinarverfahren eingeleitet werden, muss sich eine Justizangestellte strafrechtlich verantworten. Ihr wird
Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil auch durch ihre Fehler ein
verurteilter Kinderschänder nicht in Haft kam und ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. „Der Wechsel an der Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten“, betonte seinerzeit die Ministerin und rief Franzen zu sich. Der war seinerzeit sogar einverstanden, weil er wohl glaubte, er komme nach der üblichen Frist von drei Monaten in seine einstige Heimatbehörde zurück.
Die Abordnung dient der Klärung „der Verantwortlichkeiten für gravierende Fehler“, heisst es im Justizministerium. Franzens Anwalt kontert: „Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht klären konnte, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen Herrn Franzen vor!“ Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts will, so Behördensprecherin Yvonne Bach, im vorläufigen Eilverfahren „noch vor Weihnachten entscheiden“. (pbd)