Kleckerbeträge

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es mehrfach bemängelt: In Deutschland gibt es keinen vernünftigen Rechtsschutz gegen überlange Verfahren. Die Bundesregierung will das jetzt ändern. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger stellte heute einen Gesetzentwurf vor. Kernpunkt:

Für jeden vollen Monat der Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädi­gung von in der Regel 100 Euro vor.

Wenn es die Umstände rechtfertigen, kann die Entschädigung auch höher ausfallen. Der Regelbetrag lässt allerdings erahnen, wie ernst es die Regierung mit ihrem Vorhaben meint. Die stolze Summe von 100 Euro pro Monat werden die meisten Betroffenen eher als Provokation empfinden, zumal sie für diesen Betrag ja auch noch mal einen getrennten Prozess anfangen dürfen.

Bei solchen Kleckerbeträgen dürfte der Fiskus womöglich gern zahlen – wenn er dafür weitaus mehr Geld für eine zügig arbeitende Justiz sparen kann…