Nach noch ausstehender Rücksprache

Mal wieder ein Stück zeitgenössischer Anwaltsprosa, ungekürzt:

Wir vernehmen, dass Ihre Mandantschaft unter Beachtung des geschlossenen Vergleichs ein Zeugnis erteilt hat. Wir sehen jedoch im Konkreten nach noch ausstehender Rücksprache mit unserer Mandantschaft einen Modifizierungsbedarf, da wir der Auffassung sind, dass Ihre Mandantschaft durchaus ein wohlwollend, qualifiziertes Zeugnis unserer Mandatschaft gegenüber verschuldet.

Wir werden daher kurzfristig nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft auf die Angelegenheit zurückkommen.